Naturschutzgebiet "Peenetal von Anklam bis Peenestrom und Haff"

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §15 Absatz 1 NatSchAG MV

Infolge der bisher eingegangenen Hinweise zum Verordnungsentwurf ist beabsichtigt, diesen u.a. hinsichtlich der Regelungen zur landwirtschaftlichen Nutzung anzupassen.

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Schwanenpaar schwimmt auf der Peene

Schwanenpaar auf der Peene

Schwanenpaar auf der Peene

Es ist vorgesehen, die Kernzone des zwischen 1992 und 2009 realisierten Naturschutzgroßprojektes mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung „Peenetal-Peenehaffmoor“ als Naturschutzgebiet auszuweisen.
Ein Großteil der zwischen dem Kummerower See und der Stadt Anklam befindlichen Kernzone des eingangs genannten Projektes wurde bereits in den Jahren 2009 und 2010 durch Verordnung über die Naturschutzgebiete „Peenetal von Salem bis Jarmen“ und „Peenetal von Jarmen bis Anklam“ unter Schutz gestellt. Vorliegend geht es um den letzten Abschnitt der Peene östlich von Anklam bis zum Haff mit etwa 7.000 Hektar Größe, der die bereits bestehenden Naturschutzgebiete „Unteres Peenetal“ und „Anklamer Stadtbruch“ miteinschließt.

Vor dem Erlass einer Rechtsverordnung zur Festsetzung eines Naturschutzgebietes sind die betroffenen Gemeinden sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt werden, zu hören.

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 2 - Klimaschutz, Naturschutz und Forsten
Referat 280
Dreescher Markt 2
19061 Schwerin
Karin Wegner
Telefon: 0385-588 6255