Grundwassermenge

Unter nutzbaren Grundwasserdargebot versteht man den für den Verwendungszweck qualitativ geeignete Anteil am Grundwasser, der geschützt und wirtschaftlich genutzt werden kann und der wasserhaushaltsmäßig im langjährigen Mittel zur Verfügung steht und dessen Entnahme ökonomisch vertretbar ist. Es ist aufgrund des erreichten hydrogeologischen Erkundungsstandes im Land als derzeitiges Limit für die Bilanzierung anzusehen.

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Anpassung wasserrechtlicher Zulassungen

Hinweise zur Anpassung wasserrechtlicher Zulassungen für Wasserentnahmen zur Trinkwasserversorgung