Rohwasserbeschaffenheit
Als Rohwasser wird das Wasser bezeichnet, welches zum Zweck der Trinkwassergewinnung aus einem Gewässer (z.B. Grundwasser) entnommen wird und noch nicht aufbereitet ist.
Die Überwachung der Rohwasserbeschaffenheit dient dem Schutz der Trinkwasserversorgung, weil so rechtzeitig Stoffeinträge erkannt und entsprechende Gegenmaßnahmen entwickelt werden können. Sie erfolgt durch Probenahme direkt an den Förderbrunnen.
Aussagen über die Rohwasserbeschaffenheit sind wichtig für die Planung von Maßnahmen im Einzugsgebiet und Voraussetzung für die Planung, die Errichtung und den Betrieb der Wasserversorgungs- und Aufbereitungsanlagen.
Um im Vorfeld der Förderbrunnen Veränderungen der Wasserbeschaffenheit frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig Maßnahmen ergreifen zu können, werden sogenannte Vorfeldmessstellen eingerichtet.
Gesetzliche Grundlage für die Überwachung des Rohwassers bildet § 50 Absatz 5 Wasserhaushaltsgesetz. Zu Fragen des Vollzugs dieses Paragrafen hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt am 15. Juli 2019 Hinweise zur Durchsetzung der Selbstüberwachung, insbesondere zum Untersuchungsumfang, zur Untersuchungshäufigkeit und zur Einrichtung von Vorfeldmessstellen gegeben.