16.09.2026
|
SM
|
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport
Was zählt, wenn Menschen im Krankenhaus besonders verletzlich sind? Nicht nur die richtige medizinische Behandlung, sondern auch ihre Würde, ihre Selbstbestimmung und das Recht, mit ihren Sorgen und Bedürfnissen gehört zu werden. Genau hier setzt Mecklenburg-Vorpommern mit dem neuen Landeskrankenhausgesetz an: Es stärkt die Patientenrechte und macht Beteiligung und Schutz zu einem festen Bestandteil der Krankenhausversorgung. Zum Welttag der Patientensicherheit am 17. September hat Gesundheitsministerin Stefanie Drese deshalb auf die neuen Regelungen des seit Ende Oktober 2025 geltenden Gesetzes hingewiesen.