20.07.2026
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LM
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Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Ökobetriebe in Mecklenburg-Vorpommern erhalten auch in diesem Jahr Planungssicherheit. Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger sowie Betriebe, die ihre Ökoflächen erweitern möchten, können im Herbst 2026 erneut Förderanträge stellen. Grundlage dafür ist die Zustimmung der Europäischen Kommission zur Änderung des nationalen GAP-Strategieplans. Für Neueinsteiger gilt künftig eine Verpflichtungsdauer von zwei Jahren, für bestehende Ökobetriebe mit neuen Verpflichtungen bleibt es bei einer Laufzeit von drei Jahren.