Gleichstellungsministerin Bernhardt erinnert Bund an Finanzzusage

Ministerin Jacqueline Bernhardt: „Für das Recht auf Schutz vor Gewalt braucht es eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern.“

Nr.39/24  | 21.04.2024  | JM  | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

„Der Grundgedanke, jeden Menschen vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen, ist wichtig. Daher ist es zu begrüßen, dass die Ampelkoalition im Koalitionsvertrag festgeschrieben hat, das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder absichern und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen zu wollen. Das Hilfesystem soll dafür entsprechend bedarfsgerecht ausgebaut werden. Außerdem verpflichtete sich die Bundesregierung, sich an der Regelfinanzierung zu beteiligen. Dieses Versprechen ist jedoch bislang nicht umgesetzt worden. Ohne die Zusagen des Bundes können die Länder ein bedarfgerechtes Hilfenetz aber kaum stemmen. Die finanzielle Beteiligung des Bundes ist vor allem entscheidend, wenn eine Öffnung des Anspruchs auf Schutz und Beratung für alle Personen erfolgen soll. Wir müssen nun alles daran setzen, dass ein Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt kommt. Für die Ausgestaltung des bundeseinheitlichen Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung müssen die Interessen der Länder in den Prozess einbezogen werden. Nur eine gemeinsame Herangehensweise von Bund, Ländern und Kommunen hilft den Betroffenen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach der vierten Sitzung des Runden Tisches „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ vergangene Woche in Berlin.

„Gerade für die Länder ist ein bedarfsgerechtes und auskömmliches Hilfesystem von hoher Bedeutung. Die Evaluation des Beratungs- und Hilfenetzes in Mecklenburg-Vorpommern hat diese benötigte finanzielle Unterstützung unterstrichen. Daher ist es bedauerlich, dass das Kernproblem, die Höhe der Bundesbeteiligung an der Finanzierung, weiter offen ist. Sicher ist, dass das Thema zur Konferenz der Gleichstellungsministerinnen und –minister im Juni in Ludwigsburg aufgerufen wird“, so Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.

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