Maßregelvollzug

Einrichtungen des Maßregelvollzuges

Die Abteilung 2 des Justizministeriums ist für die Sicherheit im Maßregelvollzug zuständig. Außerhalb von Sicherheitsfragen ist der Maßregelvollzug dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport zugeordnet. Im Maßregelvollzug sind schuldunfähige und vermindert schuldfähige Täter - davon etwa 1/3 Sexualstraftäter - untergebracht, bei denen eine psychische Erkrankung behandlungsbedürftig ist.

Der Maßregelvollzug soll zweierlei sicherstellen:

  • Ein Höchstmaß an Sicherheit für die Bevölkerung.
  • Die Heilung des Patienten durch zielgerichtete und individuell ausgerichtete Therapie.

Mecklenburg-Vorpommern verfügt über 3 Forensische Kliniken für den Maßregelvollzug.

Weitere Informationen:

Betreuungsrecht

Familie am Strand

Ausführliche Informationen zur Vorsorgevollmacht

weitere Informationen

Justizvollzug

Justizvollzugsanstalten /
Bildungsstätte / LaStar

Portal Straffälligenarbeit

JUSTIZPORTAL

Oberlandesgericht Rostock

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in M-V

www.mv-justiz.de

Gleichstellung

Als Staatsziel verankert in der Landesverfassung

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