18. November: Europäischer Antibiotikatag

Nr.376/15  | 17.11.2015  | LM  | Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (efsa) hat den 18. November zum ‚Europäischen Antibiotikatag‘ erklärt.

„Ich begrüße diese europaweite Initiative ausdrücklich. Wir wollen das Bewusstsein hinsichtlich der von Antibiotikaresistenzen ausgehenden Gefahren für die öffentliche Gesundheit sowie die Bedeutung eines umsichtigen Umgangs mit Antibiotika zu schärfen. Dies betrifft die Human- und Veterinärmedizin gleichermaßen. Jedem muss klar sein: Der Einsatz von Antibiotika mit Augenmaß mindert die Bildung vom multiresistenten Keimen. Wir haben dies schon frühzeitig mit unseren Minimierungskonzepten für die Tierhaltung erkannt und ich freue mich, dass die Antibiotikadatenbank des Bundes nun endlich in die Gänge kommt. Allerdings ist der Bund nach wie vor gefragt, die Daten anschaulicher und verständlicher darzustellen. Andernfalls könnte man glauben, dass hier mit Absicht ein schwer verständliches Gesetz geschaffen wurde, das nur von Mathematikern und nicht der Öffentlichkeit verstanden werden soll“, so Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz MV.

Das 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) des Bundes hat als Kernstück ein landesweites Antibiotikaminimierungskonzept bei der Mast bestimmter landwirtschaftlicher Nutztiere. Die Tierhalter haben die Pflicht, Mitteilungen zur Tierhaltung und zur Antibiotikaanwendung zu machen. Anhand der Mitteilungen werden halbjährig statistische Auswertungen durchgeführt, die jedem Tierhalter den Vergleich mit dem Bundesdurchschnitt ermöglichen. Bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte müssen Maßnahmen festgelegt werden, um eine Minimierung der Verwendung von Antibiotika in den betroffenen Betrieben zu erreichen.

Die zuständige Behörde für die Umsetzung der neuen Vorgaben ist das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock (LALLF). Die technische Umsetzung bietet die Datenbank HI-Tier (HIT). Hier wurde eine Antibiotikadatenbank eingegliedert, in der die erforderlichen Eingaben der Betriebe einzupflegen sind.

In M-V unterliegen derzeit 632 Betriebsteile, die Rinder, Schweine, Hühner oder Puten zum Zwecke der Mast halten, der Mitteilungspflicht. Nach jedem Mitteilungshalbjahr werden die von den Tierhaltern gemeldeten Daten in der Datenbank einer Plausibilitätsprüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit unterzogen.

Da vielfach der Vorwurf laut wurde, dass viele Tierhalter ihrer Mitteilungspflicht für Antibiotika nicht nachkommen würden, hat das LALLF für das zweite Erhebungshalbjahr (2015/I) alle 251 Betriebsarten ohne Antibiotikaanwendungen einer eingehenden Überprüfung unterzogen. Es wurden tierärztliche Belege angefordert oder vor Ort in diesen Betrieben Kontrollen durchgeführt.Dies ergab, dass 75,7 % der Betriebsteile mit einer betrieblichen halbjährigen Therapiehäufigkeit von 0 tatsächlich keine Antibiotika eingesetzt hatten. Gegen die übrigen 24,3 % und gegen mitteilungspflichtige Betriebsteile mit anderen Verstößen im Rahmen der AMG-Novelle wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. „Wir können nur für unser Bundesland sprechen, doch wir wissen auch, dass es in anderen Bundesländern nach wie vor Probleme mit den sogenannten 0-Meldern gibt. Jede Falschangabe verfälscht jedoch die bundesweite Statistik. Hier müssen wir nachjustieren, damit jeder, der keine Antibiotika einsetzt, dazu verpflichtet wird, dies zu melden. Eine Freiwilligkeit hilft in diesem Fall nicht“, erklärte der Minister.

Fast alle bundesweiten Kennzahlen sind im Halbjahr 2015/I gesunken. Dies kann die begonnene Minimierung widerspiegeln. Aber auch jahreszeitliche Schwankungen und/oder nicht gemachte Meldungen können hier Einfluss nehmen. Daher ist eine effektive Minimierung noch gar nicht in vollem Umfang möglich gewesen. „Dies ist ein Prozess, der über mehrere Halbjahre erfolgen muss. Aber es ist auf jeden Fall ein guter Anfang“, sagte Dr. Backhaus.

Ein Schwerpunkt der weiteren Überwachung des LALLF in Bezug auf die AMG-Novelle ist die Auswertung aller eingereichten Maßnahmenpläne der Betriebsarten mit einer halbjährigen Therapiehäufigkeit > Kennzahl 2 im Halbjahr 2014/II. Über der Kennzahl 2 liegen jedes Halbjahr 25 % der meldepflichtigen Betriebsteile bundesweit. 87,23 % der erforderlichen Pläne sind bisher eingegangen (61,7 % pünktlich und 25,53 % nach Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren). Die Pläne werden geprüft, bewertet und ggf. fehlende Angaben nachgefordert. Anschließend werden Betriebe ausgewählt, in denen ggf. zusammen mit den Bestandstierärzten und dem zuständigen Veterinäramt Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt werden. In den Plänen festgelegte Maßnahmen werden dann auf ihre Umsetzung und Wirksamkeit hin überprüft.