Geologische Daten

Screenshot Geogefahrenkataster Mecklenburg-VorpommernDetails anzeigen
Screenshot Geogefahrenkataster Mecklenburg-Vorpommern

Screenshot Geogefahrenkataster Mecklenburg-Vorpommern

Screenshot Geogefahrenkataster Mecklenburg-Vorpommern

Mit dem Geologiedatengesetz (GeolDG), welches am 30. Juni 2020 in Kraft getreten ist, wurde das Lagerstättengesetz (LagerStG; ursprüngliche Fassung von 1934) abgelöst und die Voraussetzung für die geologische Landesaufnahme sowie für die Übermittlung und Sicherung geologischer Daten geschaffen. Das Gesetz regelt die Grundlagen für die geologische Landesaufnahme neu und schafft die Voraussetzung für die Übermittlung, die dauerhafte Sicherung und die öffentliche Bereitstellung von geologischen Daten. Die dauerhafte Verfügbarkeit geologischer Daten und deren öffentliche Bereitstellung ist von zentraler Bedeutung für zahlreiche geologische Aufgaben des Bundes, der Länder sowie für privatwirtschaftliche Interessen. Geologische Daten werden u.a. benötigt für:

  • die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen,
  • die geothermische Nutzung des Untergrundes,
  • die Einrichtung von Untergrundspeichern,
  • die Erkennung, Untersuchung und Bewertung von Georisiken,
  • Identifikation eines geeigneten „Endlager-Standortes“ (StandAG),
  • Vorhaben in der Bau-, Wasser-, Land- und Forstwirtschaft.

Von wesentlicher Bedeutung ist die Kategorisierung der Daten in 1) Nachweisdaten (räumliche, zeitliche etc. Zuordnung von Daten), (2) Fachdaten (Messwerte) und (3) Bewertungsdaten (Berichte, Auswertungen). Die Veröffentlichung der entsprechenden Kategorisierung erfolgt durch die zuständige Behörde, z.B. in Form einer Allgemeinverfügung. Die zuständige Behörde ist durch die LUNG-Zuständigkeitslandesverordnung vom 12.08.2021 des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt MV das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV. Entsprechend der Datenkategorie ist die öffentliche Bereitstellung der Daten geregelt. Nach wie vor sind Bohrungen, nun aber auch geologische Untersuchungen vorab anzuzeigen. Diese Anzeige erfolgt nach GeolDG beim LUNG. Bei Bohrungen mit einer Tiefenlage > 100 m müssen diese entsprechend §127 Bundesberggesetz (BBergG) zusätzlich beim zuständigen Bergamt in Stralsund angezeigt werden, weiterhin muss eine Anzeige entsprechend §49 Wasserhaushaltsgesetz bei der zuständigen unteren Wasserbehörde (Landkreise) erfolgen, wenn durch den „Erdaufschluss“ das Grundwasser beeinflusst werden könnte.

Die Bereitstellung geologischer Daten erfolgt durch das LUNG MV. Dabei sind verschiede Daten bereits online über das Kartenportal Umwelt des LUNG verfügbar. Die Archivbestände des Facharchivs des LUNG stehen grundsätzlich der Öffentlichkeit auf Antrag zur Verfügung. Dazu gehören Bohrberichte, Berichte geophysikalischer Erkundungen u.v.m. Zusätzlich lassen sich geowissenschaftliche Karten und Studien käuflich erwerben oder teilweise als PDF herunterladen.

In der geologischen Landessammlung (Bohrkernarchiv in Sternberg) lagern Bohrkerne und Proben der meisten jemals in Mecklenburg-Vorpommern abgeteuften Bohrungen. Die Kerne werden u.a. als Grundlage für die angewandte Forschung genutzt.

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 4 - Wasser, Boden, Abfallwirtschaft, Immissionsschutz, Strahlenschutz, Fischerei
Referat 430
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Referent
Dr. Markus Wolfgramm
Telefon: 0385-588 16434