Reform von Leiharbeit und Werkverträgen kommt voran

Nr.051  | 11.05.2016  | SM  | Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung

Arbeitsministerin Birgit Hesse begrüßt die Einigung von Union und SPD auf Bundesebene über die Reform von Leiharbeit und Werkverträgen.

Damit werde nicht nur der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen eingedämmt und der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gestärkt. Es sei ein richtiger Schritt, dass das Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" bei Leiharbeit nun ohne Ausnahme nach spätestens neun Monaten gelten soll.

"Für Mecklenburg-Vorpommern ist die Reform ein wichtiger Baustein für mehr Lohngerechtigkeit. Gleichzeitig ermöglicht der Gesetzgeber den Sozialpartnern mehr Spielraum beim Einsatz von Leiharbeit. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen haben nur dort Vorrang, wo es sinnvoll ist", sagte Hesse.

Die Novellierung ermöglicht den Einsatzbetrieben von Zeitarbeit größere Flexibilität, wenn dem Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen gemeinsam zustimmen.
„Das ist ein Anreiz für beide Seiten, entsprechende tarifvertragliche Vereinbarungen abzuschließen. Jetzt kommt es darauf an, dass sich die Betroffenen schnell verständigen, um nach der Gesetzesänderung weiter handlungsfähig zu sein“, so die Ministerin.