Freiwilliges Soziales Jahr

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Freiwillig aktiv

MV bietet viele Möglichkeiten für junge Menschen

MV bietet viele Möglichkeiten für junge Menschen

Die Teilnahme am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) fördert die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen, ihre Berufswahlkompetenz und Studienentscheidung, ihre Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit sowie die gesellschaftliche Teilhabe durch freiwilliges soziales Lernen.

Gerade mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen durch die Auswirkungen des demografischen Wandels, sollte das FSJ auch zunehmend als eine Möglichkeit der Nachwuchsgewinnung betrachtet werden.

Sich über ein FSJ beruflich zu orientieren und gleichzeitig gesellschaftlich zu engagieren, hat sich in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten fast 28 Jahren immer mehr etabliert. So nutzten allein im Jahr 2017/18 791 junge Erwachsene in 565 Einsatzstellen diese Möglichkeit.

Jedes Jahr starten im September die neuen Jahrgänge der Freiwilligendienste im Land.

Im FSJ können sich junge Menschen zwischen 16 und 27 Jahren für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel 12 Monate) in einer gemeinwohlorientierten Einrichtung engagieren. Dazu zählen u.a. Kindertagesstätten, Schulen, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Jugendarbeit, in denen das FSJ über die Jahre hinweg zu einer festen Institution im Sinne eines Bildungs- und Orientierungsjahres geworden ist.

Informationen zum FSJ

Voraussetzungen

Das FSJ können in der Regel junge Menschen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, ableisten. Besondere Schulabschlüsse oder Qualifikationen sind nicht erforderlich.

Rechtsgrundlagen

Die Rahmenbedingungen zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste werden durch das Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842), das durch Artikel 30 des Gesetzes vom 20.Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854) geändert worden ist, vorgegeben: https://www.gesetze-im-internet.de/jfdg.

Träger des FSJ

Die Zulassung als Träger des FSJ richtet sich nach § 10 Abs. 1 und 2 JFDG. Demnach sind als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres im Inland im Sinne dieses Gesetzes zugelassen:

  1. die Verbände, die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossen sind, und ihre Untergliederungen,
  2. Religionsgemeinschaften mit dem Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft und
  3. die Gebietskörperschaften sowie nach näherer Bestimmung der Länder sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Als weitere Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres im Inland und als Träger des freiwilligen ökologischen Jahres im Inland im Sinne dieses Gesetzes kann die zuständige Landesbehörde solche Einrichtungen zulassen, die für eine den Bestimmungen der §§ 2, 3 oder 4 und 5 entsprechende Durchführung Gewähr bieten.

Zuständige Landesbehörde für die Zulassung weiterer Träger in Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) Mecklenburg-Vorpommern.

Link zum LAGuS – Anerkennungsverfahren

Die Zulassung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Ein Anspruch auf öffentliche Förderung kann aus dieser Zulassung nicht abgeleitet werden.

Eine Übersicht der in Deutschland zugelassenen Träger im FSJ findet sich nachfolgend in der Rubrik „Antworten auf häufig gestellte Fragen“ rund um das Thema Freiwilliges Soziales Jahr.

Förderung

Bund:

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt auf Grundlage der Förderrichtlinien Jugendfreiwilligendienste (RL-JFD) vom 11. April 2012 die pädagogische Begleitung der Freiwilligen mit einem trägerbezogenen Festbetrag von bis zu 200 Euro pro Monat.

Land:

Dem Land Mecklenburg-Vorpommern ist es wichtig, jungen Menschen eine Vielfalt der Einsatzmöglichkeiten anzubieten. Aus diesem Grund gibt das Sozialministerium gerade den Einsatzstellen in den Bereichen Sport, Demokratie, Politik, Denkmalpflege, Archäologie sowie der Kultur „Starthilfe“ und unterstützt so auch in diesen Bereichen die Verbindung von Berufsorientierung und gesellschaftlichem Engagement. Das Land gewährt hier aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) an die Träger des FSJ Zuwendungen nach der Richtlinie zur Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres vom 17. Oktober 2022.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum FSJ

Nachfolgender Link gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Freiwilliges Soziales Jahr: https://www.jugendfreiwilligendienste.de/antworten-auf-haeufige-fragen.html

Unter diesem Link findet sich auch eine Datei mit der Übersicht der Träger des FSJ in Deutschland.

Die Servicestelle Jugendfreiwilligendienste beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) steht Trägern, Einsatzstellen und Freiwilligen beratend und unterstützend zur Seite.

Download der Adressen von FSJ-Trägern in Mecklenburg-Vorpommern.

 

Kontakt

Referatsleiter 210 - Jugend- und Schulsozialarbeit, Produktionsschulen, Regionale Förderung der sozialen Teilhabe
Carsten Pauler
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport
Abteilung Jugend und Familie
Werderstr. 124
19055 Schwerin
Telefon: +49-385 588 19210
Telefax: +49-385 588 19705