Jugend- und Schulsozialarbeit

Jugend- und Schulsozialarbeit

Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung, um Mädchen und Jungen mit erhöhtem Hilfebedarf durch sozialpädagogische Angebote der Jugend- und Schulsozialarbeit zu unterstützen.

Schulsozialarbeit soll durch sozialpädagogische Begleitung mit dazu beitragen, dass die Schülerinnen und Schüler möglichst gute Schulabschlüsse erwerben und die Schule ausbildungsreif verlassen.
Besonderes Augenmerk legt das Land darauf, durch Berufsorientierung die individuelle Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler zu stärken und so Übergänge von der Schule in die Berufsausbildung zu verbessern. Hierzu wird die Zusammenarbeit der Schulsozialarbeiter/innen mit den Unternehmen und den Organisationen der Wirtschaft intensiviert.

Jugendsozialarbeit soll junge Menschen mit erhöhtem Hilfebedarf durch sozialpädagogische und individuelle Angebote der Jugendhilfe dabei unterstützen, ihre Probleme und Krisen zu bewältigen, um als eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Persönlichkeiten im Lebensalltag und in der Arbeitswelt bestehen zu können. In Verknüpfung mit weiteren schulischen und arbeitsmarktbezogenen Maßnahmen soll eine Integration in schulische Bildung, berufliche Ausbildung oder in den Arbeitsmarkt unterstützt werden, um die jungen Menschen zu einer eigenständigen Lebensführung zu befähigen.

Informationen zur Finanzierung der Jugend- und Sozialarbeit in M-V

Die Jugend- und Schulsozialarbeit ist eine bundesgesetzlich festgeschriebene Pflichtaufgabe der kommunalen Ebene im Rahmen der Jugendhilfe. Das Land unterstützt sie dabei aufgrund der großen Bedeutung des Themas. In den kommenden sieben Jahren (2023 bis 2029) unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern mit insgesamt über 96 Millionen Euro. Das Sozialministerium fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds+ (ESF+) und Landesmitteln die Personalausgaben für die pädagogischen Fachkräfte.

Im Einzelnen stellt das Land zur Förderung der Jugendsozialarbeit 25 Millionen Euro (davon 15 Millionen Euro ESF+-Mittel und 10 Millionen Euro Landesmittel) zur Verfügung. Hinzu kommt ein einmaliger Aufschlag aus Landesmitteln von jeweils 500.000 Euro in 2023 und 2024 (erste Förderphase).

Zur Förderung der Schulsozialarbeit stellt das Land den Kommunen in den kommenden sieben Jahren ESF+-Mittel in Höhe von 64,2 Millionen Euro bereit und damit deutlich mehr als in der vorangegangenen Förderperiode.

Zur Förderung der sogenannten sozialraumorientierten Schulsozialarbeit sind darüber hinaus weitere ESF+-Mittel in Höhe von 6,25 Millionen Euro vorgesehen.

Produktionsschulen

Um junge Menschen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen an die Aufnahme einer Ausbildung bzw. Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt heranzuführen, werden im Land fünf Produktionsschulen in MV aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. Sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte jungen Menschen im Alter zwischen 15 bis 25 Jahren mit mehrfachen arbeitsmarktlichen Vermittlungshemmnissen können hier auf Basis eines individuellen Bildungs-, Entwicklungs- und Arbeitsplans an ausbildungsvorbereitenden und fachpraktischen Bildungsmodulen teilnehmen, weitgehend betriebsgleich (oder betriebsnah) arbeiten und werden sozialpädagogisch begleitet. In diesen Schulen können sich die jungen Menschen auf den Schulabschluss „Berufsreife“ vorbereiten und zugleich an ausbildungsverbessernden und fachpraktischen Bildungsmodulen teilnehmen.

Die Schüler arbeiten freiwillig in Produktionsschulen, bewerben sich und erhalten einen Schulvertrag bzw. eine Schulvereinbarung. Die jungen Menschen bleiben so lange in einer Produktionsschule, wie es für ihre individuelle Entwicklung notwendig ist, mindestens jedoch drei Monate und höchstens anderthalb Jahre. Schüler können zu jeder Zeit im Laufe eines Jahres in eine Produktionsschule aufgenommen werden oder diese zur Aufnahme einer Ausbildung bzw. Erwerbstätigkeit verlassen.

Kontakt

Referatsleiter 210 - Jugend- und Schulsozialarbeit, Produktionsschulen, Regionale Förderung der sozialen Teilhabe
Carsten Pauler
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport
Abteilung Jugend und Familie
Werderstr. 124
19055 Schwerin
Telefon: +49-385 588 19210
Telefax: +49-385 588 19705