Drese kritisiert im Landtag geplantes Pflegeneuordnungsgesetz des Bundes
Sozialministerin Stefanie Drese hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes von Bundesgesundheitsministerin Warken in der heutigen Landtagsdebatte scharf kritisiert. „Die Pflegeversicherung braucht dringend eine nachhaltige Finanz- und Strukturreform. Der vorliegende Gesetzentwurf wird diesem Anspruch jedoch nicht gerecht. Er ist keine Neuordnung der Pflegeversicherung, sondern ein Spargesetz zulasten von Pflegebedürftigen, pflegenden Angehörigen, Beschäftigten sowie Ländern und Kommunen“, erklärte Drese.
Nach Ansicht der Ministerin werden zentrale Reformfragen ausgeklammert und stattdessen einseitige Kürzungen vorgeschlagen. Besonders kritisch bewertet Drese die geplante Dämpfung der Leistungszuschüsse zu den Eigenanteilen in Pflegeheimen. „Das würde die Eigenanteile vieler Pflegebedürftiger um durchschnittlich mehr als 160 Euro im Monat erhöhen und in den ersten viereinhalb Jahren stationärer Pflege zu einer zusätzlichen Belastung von rund 20.000 Euro führen. Das ist sozialpolitisch nicht vertretbar und verschiebt die Probleme auf die Schwächsten“, sagte die Ministerin.
Zugleich hätte dies erhebliche finanzielle Folgen für Länder und Kommunen, weil mehr Menschen auf Hilfe zur Pflege angewiesen wären. Auch die vorgesehenen Eingriffe bei der Refinanzierung tariflicher Lohnsteigerungen sowie die geplanten Kürzungen bei den Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige lehnt Drese entschieden ab. „Wer Pflege stärkt, darf weder Pflegebedürftige noch ihre Angehörigen oder die Beschäftigten zusätzlich belasten.“
Die Landesregierung werde deshalb im weiteren Gesetzgebungsverfahren keinen Regelungen zustimmen, die einseitig zulasten der Versicherten und der Pflege gingen. „Ich hoffe sehr, dass die Vertagung der Kabinettsbefassung genutzt wird, um aus dem bisherigen Entwurf eine echte Pflegereform zu machen – und kein Pflegekürzungsgesetz“, so Drese im Landtag.
Für eine nachhaltige Stabilisierung der Sozialen Pflegeversicherung erneuerte die Ministerin die Forderungen Mecklenburg-Vorpommerns. Dazu gehören die Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen, die vollständige Erstattung der Corona-Ausgaben der Pflegeversicherung durch den Bund sowie ein fairer Finanzausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung als erster Schritt zu einer breiteren Finanzierungsbasis.
„Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb brauchen wir keine einseitigen Sparmaßnahmen aus Berlin, sondern eine Reform, die gemeinsam mit Ländern, Kommunen, Pflegekassen, Leistungserbringern und Betroffenen entwickelt wird. Nur so schaffen wir eine Pflegeversicherung, die dauerhaft finanzierbar bleibt und den Menschen die Sicherheit gibt, die sie erwarten dürfen“, betonte Drese.



