Grimm: „Gesundheitsversorgung muss auch in der Krise funktionieren“
Die Gesundheitsversorgung muss auch unter außergewöhnlichen Bedingungen handlungsfähig bleiben. Darauf hat Gesundheits-Staatssekretärin Sylvia Grimm beim 3. Akademischen Abend des Sanitätsunterstützungskommandos in Neubrandenburg hingewiesen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die Zusammenarbeit von Gesundheitswesen, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Bundeswehr und weiteren Akteuren für die Versorgung in Krisen- und Gefahrenlagen.
„Die veränderte geopolitische Lage, hybride Bedrohungen und Cyberangriffe, wie wir sie zum Beispiel schon in Greifswald, Hagenow und Ludwigslust erfahren mussten, aber auch Pandemien, Stromausfälle und Naturkatastrophen stellen das Gesundheitswesen vor wachsende und häufiger werdende Herausforderungen“, hob Grimm hervor. „Darauf müssen wir uns vorbereiten, denn im Notfall zählt jede Minute. Deshalb entwickeln wir zügig Pläne weiter, um die Versorgung auch dann aufrechtzuerhalten, wenn die regulären Strukturen an ihre Grenzen kommen. Resilienz entsteht nicht auf dem Papier, sondern dort, wo Menschen, Strukturen und Verantwortlichkeiten bereits vor der Krise zusammenfinden“, so die Staatssekretärin.
Der regelmäßige Austausch aller Beteiligten trage hierzu bei, zeigte sich Grimm überzeugt. Denn die Krisenvorsorge sei äußerst vielfältig und müsse die gesamte Versorgungskette im Blick behalten. „Dazu gehören neben der primären Versorgung, an die viele reflexartig zuerst denken, natürlich auch Aspekte wie Logistik und Lieferketten, Labore, Apotheken, der öffentliche Gesundheitsdienst und Dienstleister etwa für Pflege, Rehabilitation und Sanitätsmittel“, so Grimm.
Zuallererst gefordert sei hierbei der Bund, z.B. mit dem angekündigten Gesundheitssicherstellungsgesetz, das die Versorgung in Krisen- und Verteidigungslagen gewährleisten soll.
„Krisen halten sich nicht an Ländergrenzen. Deshalb hoffen wir, dass das Gesetz Regelungen zu klaren Zuständigkeiten enthält, Schnittstellen definiert und Strukturen zur Vorsorge ermöglicht, die die Länder auch praktisch umsetzen können. „Auch die Finanzierung wird zu klären sein, denn ein Plan in der Schublade macht allein noch kein System resilient“, unterstrich die Staatssekretärin.
In Mecklenburg-Vorpommern habe sich das Land im Gesundheitsbereich bereits auf den Weg gemacht, verwies Grimm auf das seit knapp einem Jahr geltende neue Landeskrankenhausgesetz. Es enthält erstmals einen eigenen Abschnitt zu Notfallversorgung und besonderen Gefahrenlagen und verpflichtet Krankenhäuser zu einer umfassenden Vorsorge.
„So müssen Krankenhäuser ihrem Versorgungsauftrag entsprechend Krankenhausalarm- und -einsatzpläne erstellen und regelmäßig fortschreiben“, verdeutlichte Grimm. Die Pläne müssen unter anderem Szenarien wie einen Massenanfall von Verletzten und Erkrankten, CBRN-Gefahrenlagen, Naturgefahren, den Ausfall der Informationstechnik oder kritischen Personalmangel berücksichtigen. Vorgeschrieben sei zudem die Abstimmung mit Katastrophenschutzbehörden, Gesundheitsämtern, Rettungsleitstellen, Polizei und benachbarten Krankenhäusern.
Darüber hinaus sieht das Gesetz Vorsorge für den Ausfall zentraler Versorgungsstrukturen vor, unter anderem eine Stromversorgung mit einer Versorgungsgarantie von 72 Stunden sowie Regelungen zur Bevorratung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und gegebenenfalls Sanitätsmaterial.
„Wir haben damit einen wichtigen Schritt gemacht: Krankenhäuser sollen nicht erst reagieren, wenn die Krise da ist, sondern sich systematisch auf besondere Gefahrenlagen vorbereiten. Jetzt kommt es darauf an, diese Vorgaben gemeinsam umzusetzen und die Zusammenarbeit über Zuständigkeits- und Ländergrenzen hinweg weiter zu stärken“, so Grimm.



