Grimm bei VKD-Herbsttagung: „Wir brauchen Veränderung – aber mit Verantwortung“
Krankenhausreform in MV geht in entscheidende Phase/ Leistungsgruppenzuweisungen sollen zum 1. Januar 2027 umgesetzt werden
Mecklenburg-Vorpommern geht bei der Krankenhausreform in die entscheidende Phase. Zum 1. Januar 2027 sollen die neuen Leistungsgruppenzuweisungen greifen. Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm betonte heute bei der 33. Herbsttagung des Verbands der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) in Rostock, dass das Land auf die Umsetzung gut vorbereitet ist. Zugleich machte sie deutlich, dass die Reform einen tiefgreifenden Strukturwandel auslöse, der mit Augenmaß gestaltet werden müsse.
„Ein Weiter-so in der Krankenhauspolitik kann und darf es nicht geben. Aber Veränderung darf auch nicht bedeuten, die Versorgung auf dem Land auszudünnen. Unser Ziel ist deshalb klar: Wir wollen Qualität und Spezialisierung stärken und gleichzeitig alle 37 Krankenhausstandorte in Mecklenburg-Vorpommern erhalten. Das ist Strukturwandel mit Verantwortung. Für uns gilt deshalb: Qualität ja – aber nicht auf Kosten der Erreichbarkeit“, so die Gesundheits-Staatssekretärin.
Auch die wirtschaftliche Situation vieler Krankenhäuser mache Veränderungen notwendig. Die bestehenden Defizite seien allerdings nicht erst durch die Reform entstanden, so Grimm. Mit der Neuordnung der Versorgung, stärkerer sektorenübergreifender Zusammenarbeit und den maßgeblich vom Land mitverhandelten Sicherstellungszuschlägen sollen Standorte wirtschaftlich stabilisiert und die flächendeckende Grund- und Regelversorgung abgesichert werden. „Erste Veränderungen sind bereits sichtbar: Die Krankenhausstandorte Crivitz und Bützow haben Bescheide für eine Zuweisung als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen erhalten“, sagte Grimm.
Genau darum habe das Land sich beim Bund mit Nachdruck für die besonderen Bedingungen dünn besiedelter Regionen eingesetzt. „Wir haben erreicht, dass Ausnahmen von einzelnen Qualitätsvorgaben möglich bleiben, wenn diese zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung zwingend erforderlich sind. Diese Möglichkeit wird Mecklenburg-Vorpommern verantwortungsvoll nutzen“, verdeutlichte Grimm.
Nach Einschätzung Grimms ist das Land für die Umsetzung gut aufgestellt. Mit dem neuen Landeskrankenhausgesetz, dem im Mai verabschiedeten Krankenhausplan und der dazugehörigen Rechtsverordnung seien die entscheidenden Grundlagen frühzeitig geschaffen worden. „Wir sind nicht erst dabei, die Reform zu planen. Wir sind mitten in ihrer Umsetzung – und wir haben dafür frühzeitig die notwendigen Grundlagen geschaffen,“ sagte die Staatssekretärin.
Jetzt beginnt nach Aussage von Grimm die nächste konkrete Phase: Nach der Gremienabstimmung im Oktober sollen die geplanten Leistungsgruppenzuweisungen an die Krankenhäuser übermittelt werden. Ab Mitte November sind Anhörungen mit den einzelnen Häusern vorgesehen. Zum 1. Januar 2027 sollen die Zuweisungen der Leistungsgruppen umgesetzt werden.
Grimm betonte, dass die anstehenden Entscheidungen für die Krankenhäuser weitreichend seien. Die künftigen Versorgungsaufträge bestimmten maßgeblich, welche Leistungen an einem Standort erbracht, welche Strukturen weiterentwickelt und wo Kooperationen oder Spezialisierungen notwendig würden.
„Die Krankenhausreform wird nicht jedes wirtschaftliche Problem lösen. Aber sie bietet die Chance, unsere Krankenhauslandschaft zukunftsfester aufzustellen. Dafür braucht es Veränderungsbereitschaft bei allen Beteiligten: beim Land, bei den Krankenkassen und bei den Krankenhäusern selbst. Unser Kompass bleibt dabei klar: gute Qualität, verlässliche Versorgung und starke Standorte in der Fläche“, so Grimm.



