Jugendarbeitsschutzgesetz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz gewährleistet den Schutz für arbeitende Kinder und Jugendliche. Das Gesetz begrenzt die Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden (ohne Pause) bei einer Fünf-Tage-Woche und regelt Urlaub, notwendige Mehrarbeit und die Beschäftigung an Feiertagen. Für Sonn- und Feiertage gilt ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot.