Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) begrüßt nächsten Schritt zur Herausnahme des Generalstaatsanwalts aus dem Kreis der politischen Beamten
In der Landtagssitzung am 28.01.2009 befasst sich der Landtag unter TOP 7 erstmals mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuordnung des Beamtenrechts für das Land Mecklenburg-Vorpommern und Herausnahme des Generalstaatsanwalts aus dem Kreis der politischen Beamten.
Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): "Der Status des Generalstaatsanwalts als politischer Beamter ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Strafverfolgung und politische Abhängigkeit passen nicht zusammen. Mit der nun vom Landtag zu beratenden Gesetzesänderung soll künftig jeglicher Druck einer politischen Einflussnahme auf den Generalstaatsanwalt von vornherein ausgeschlossen werden. Der bisherige Status ist weder mit dem gesetzlichen Ermittlungsauftrag noch mit dem Leitbild einer rechtsstaatlichen Staatsanwaltschaft vereinbar."
Zur weiteren Information:
Politische Beamte sind Beamte auf Lebenszeit, die aufgrund ihrer herausgehobenen Stellung bei Ausübung ihres Amtes in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen müssen. Sie können jederzeit nach Ermessen und ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.
Der Status als politischer Beamter ist in Mecklenburg-Vorpommern aktuell in § 40 Landesbeamtengesetz geregelt. Nach dieser Vorschrift kann der Ministerpräsident jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzen
1. die Staatssekretäre
2. den Sprecher der Landesregierung
3. den Leiter der Abteilung für Verfassungsschutz im Innenministerium,
4. den Generalstaatsanwalt,
soweit sie Beamte auf Lebenszeit sind. Nach der nun im Landtag zu beratenden Neuordnung des Beamtenrechts würde Ziffer 4 gestrichen werden.
Der Generalstaatsanwalt in Mecklenburg-Vorpommern ist der Behördenleiter der Generalstaatsanwaltschaft in Rostock. Ihm obliegt gemäß § 147 Gerichtsverfassungsgesetz die Dienst- und Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften des Landes. Die Generalstaatsanwaltschaft in Rostock wirkt außerdem in allen vor den Strafsenaten des Oberlandesgerichts Rostock zu entscheidenden Revisions-, Rechtsbeschwerde-, Beschwerde-, Haftprüfungs-, Auslieferungs- und sonstigen Verfahren mit. In bestimmten Fällen (z.B. Staatsschutzsachen) leitet die Generalstaatsanwaltschaft selbst die Ermittlungen.
Neben Mecklenburg-Vorpommern gibt es nur noch im Land Brandenburg den Sonderstatus des Generalstaatsanwaltes als politischer Beamter.