BAföG: Sommersemester 2020 nicht auf Regelstudienzeit anrechnen

Nr.055-20  | 03.04.2020  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesstätten

Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat den Bund aufgefordert, bei BAföG-Empfängerinnen und -Empfängern das Sommersemester 2020 nicht auf die Regelstudienzeit anzurechnen. Die Ministerin hat sich mit einem entsprechenden Schreiben an die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, gewandt. Leistungsberechtigte Studierende sollten laut Martin ein zusätzliches Semester BAföG beziehen können, wenn sie wegen der Einschränkungen durch die Corona-Krise im Sommersemester 2020 nicht alle notwendigen Leistungen erfüllen können.

„Viele Studierende sorgen sich angesichts der Einschränkungen an den Hochschulen um ihre finanzielle Situation. Diese Sorgen kann ich gut verstehen“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Uns allen ist klar, dass dieses Sommersemester nicht in den herkömmlichen Bahnen verlaufen kann. Das darf aber nicht zum Nachteil derjenigen Studierenden sein, die auf die finanzielle Unterstützung durch das BAföG angewiesen sind. Ich halte es deshalb für unerlässlich, dass dieses ungewöhnliche Sommersemester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet wird und die Studierenden, die wegen der Beschränkungen an den Hochschulenicht die notwendigen Leistungen erbringen können, ein weiteres Semester BAföG beziehen können, um ihr Studium erfolgreich zu beenden“, so die Ministerin.

Martin begrüßte zwar die im Zusammenhang des Corona-Gesetzespakets auf Bundesebene erfolgten Erleichterungen beim Bezug von BAföG, für diejenigen Studierenden, die während der Krise in Gesundheits- und Pflegeberufen sowie in der Landwirtschaft einen Nebenjob aufnehmen. Die Ministerin regt in ihrem Schreiben jedoch eine darüber hinaus gehende Öffnung an: Sie fordert, dass die Einkünfte, die von den Studierenden während der Krise in den systemrelevanten Bereichen (wie Gesundheit und Pflege oder auch Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion) erzielt werden, gar nicht auf das BAföG angerechnet werden. Das würde, so Martin, nicht nur den Anreiz erhöhen, sondern auch enormen bürokratischen Aufwand sparen.

Der Prüfungs- und Lehrbetrieb an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern kann zum 20. April 2020 unter bestimmten Voraussetzungen wieder starten. Das Sommersemester soll zunächst durch digitale gestützte Formate durchgeführt werden. Erbrachte Leistungen sollen anerkannt werden.