Landesregierung beschließt weitere Öffnungen

Nr.98/2020  | 05.05.2020  | STK  | Staatskanzlei

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung weitere Öffnungen von Bereichen beschlossen, die im März aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus geschlossen wurden:

  • Galerien, Ausstellungen, Museen und Gedenkstätten (inkl. Außenanlagen) können ab dem 11. Mai 2020 wieder öffnen.
  • Nach den Friseuren dürfen auch Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe ab dem 7. Mai wieder öffnen.
  • Bereits seit zwei Wochen geöffnet sind die Außenbereiche von Zoos, Tierparks und botanischen Gärten. Ab Donnerstag entfällt auch die Schließung der Innenbereiche.
  • Außerdem können dann auch die nicht öffentlich zugänglichen Außenspielplätze öffnen. Innenspielplätze bleiben weiter geschlossen.

Die verschiedenen Öffnungen sind an besondere Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln gekoppelt.

„Am Donnerstag kommt das Kabinett zu einer Klausurtagung zusammen. Wir werden dann den MV-Plan weiterentwickeln, also die noch bestehenden Anti-Corona-Maßnahmen überprüfen und entscheiden, welche fortgeführt werden und welche nicht. Gleichzeitig bitten wir die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass wir nur behutsam und stufenweise vorgehen können. Wir haben es nach wie vor mit einer gefährlichen Krankheit zu tun. Wir müssen verhindern, dass es nach den über viele Wochen niedrigen Zahlen in Mecklenburg-Vorpommern zu einem sprunghaften Anstieg der Infektionen kommt“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig im Anschluss an die Kabinettssitzung.