Fördermittel für Bike+Ride Anlage am Bahnhof Güstrow

Meyer: Bessere Infrastruktur für Pendler

Nr.128/24  | 06.05.2024  | WM  | Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit

Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat am Montag (06.05.) einen Zuwendungsbescheid an die Stadt Güstrow für eine Bike+Ride Sammelschließanlage am Bahnhof Güstrow übergeben. „Die Fahrrad-Stellplätze am Bahnhof werden sehr gut angenommen. Das hat zur Folge, dass diese oftmals ausgelastet sind. Wenn wir jedoch wollen, dass mehr Menschen die Kombination aus Zugfahrt und Fahrrad nutzen, müssen wir die entsprechende Infrastruktur zur Verfügung stellen. Das passiert jetzt am Bahnhof Güstrow – eine Initiative, die wir mit Fördermitteln unterstützen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

 

Die Bike+Ride Anlage wird derzeit errichtet. Diese befindet sich nördlich des Bahnhofes Güstrow auf der gegenüberliegenden Seite des südlich der Gleise gelegenen Bahnhofsvorplatzes. Dort entstehen auf einer Fläche von etwa 430 Quadratmetern eine überdachte Fahrrad-Abstellanlage für mehr als 70 Fahrräder, davon zehn Stellplätze als abschließbare Fahrradboxen mit einer sicheren sowie nutzerfreundlichen und flexiblen Zugangssteuerung. Die Unterstützung des Vorhabens erfolgt im Rahmen der Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie (RadFörderRL). Die Gesamtinvestition beträgt rund 295.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben mit Mitteln aus dem Bundesprogramm „Stadt und Land“ in Höhe von rund 221.000 Euro.

 

Zudem hat Wirtschaftsminister Meyer zwei Zuwendungsbescheide des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung an die Stadt Güstrow in Höhe von rund 20,6 Millionen Euro übergeben. Dabei handelt es sich um Gelder für die Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft. Die Entlastung der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern von den Altschulden der kommunalen Wohnungswirtschaft soll weiter fortgesetzt werden: Insgesamt 25 Millionen Euro stehen 2024 zur Verfügung.

Auf Grundlage von Art. 22 Abs. 4 des Einigungsvertrags gingen sowohl das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermögen als auch die anteiligen Schulden auf die Städte und Gemeinden über. Mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (§ 26 FAG M-V) wurde ein Kommunaler Entschuldungsfonds vereinbart. Mit dem Geld sollen Kommunen und die kommunale Wohnungswirtschaft von diesen Krediten entschuldet werden. Insgesamt wurden 365 Anträge von rund 300 Gemeinden gestellt.