Bildungsministerkonferenz tagt in Berlin
Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen steht bei den Beratungen im Mittelpunkt
Die Bildungsministerinnen und -minister der Länder kommen am Donnerstag, 20. März 2025, zu ihrer nächsten turnusmäßigen Sitzung zusammen. Die 3. Bildungsministerkonferenz findet in Berlin statt. Die Leitung der Tagung hat die diesjährige Präsidentin, Bildungsministerin Simone Oldenburg. Die Präsidentschaft 2025 steht unter dem Leitthema „Mehr Bildung ist drin. Für alle.“.
Auf der Tagesordnung sind folgende Themen vorgesehen:
- Übergang von der Kita in die Grundschule verbessern
- Empfehlungen zur schulischen Bildung, Beratung und Unterstützung von erkrankten Kindern und Jugendlichen
- Umgang mit dem Gutachten der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission „Sprachliche Bildung für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche gestalten – Maßnahmen zur Förderung der Zielsprache Deutsch“
- Empfehlung zum Umgang mit Antiziganismus in der Schule
„Jeder Übergang kann ein Bruch in der Bildungslaufbahn sein. Es gilt, über die gesamte Schullaufbahn eine Brücke zu bauen. Wir brauchen enge Kooperationen zwischen den Einrichtungen, insbesondere zwischen den Kitas und den Schulen, aber auch zwischen den Schulen und der beruflichen Ausbildung. Dadurch können Übergänge besser gestaltet werden“, sagte die Präsidentin der Bildungsministerkonferenz, Simone Oldenburg. Die Ressortchefinnen und Ressortchefs begrüßen in ihrer Sitzung den Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes, Daniel Grein, zu einem Impulsvortrag.
„In der Bildungsministerkonferenz nehmen wir außerdem erkrankte Kinder und Jugendliche in den Blick und wollen Empfehlungen verabschieden, wie diese Kinder und Jugendlichen zielgerichteter gefördert werden können. Wir tauschen uns auch darüber aus, wie die Länder bei der Beschulung von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache aufgestellt sind und wo Verbesserungen vorgenommen werden müssen. Sprache ist der Schlüssel für den Erfolg“, so Oldenburg.
Das Gutachten der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission sieht drei zentrale Maßnahmen vor:
- Empfehlung 1: Verfahren der Diagnostik etablieren, die für Entscheidungen über Maßnahmen der sprachlichen Bildung von Kindern und Jugendlichen grundlegend sind.
- Empfehlung 2: Ein Maßnahmenpaket zur sprachlichen Bildung zentral entwickeln, das von den Schulen adaptiert und umgesetzt wird.
- Empfehlung 3: Evidenzbasierte Angebote der Qualifizierung von Lehrkräften für sprachliche Bildung schaffen.
„Darüber hinaus beschäftigen wir uns mit der Frage, wie Sinti und Roma vor Diskriminierung stärker geschützt werden können. Hierzu wollen wir gemeinsam mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma eine Empfehlung zum Umgang mit Antiziganismus in der Schule verabschieden. Auch dies ist ein wichtiger Beitrag zur Chancengerechtigkeit“, so die Präsidentin weiter.
Im Anschluss an die 3. Bildungsministerkonferenz informiert das Präsidium über die Ergebnisse der Sitzung. Die Pressekonferenz findet am Freitag, 21. März 2025, um 9:00 Uhr im Sekretariat der Kultusministerkonferenz in der Taubenstraße 10 in 10117 Berlin statt.
Gesprächspartnerinnen sind:
- Simone Oldenburg, Präsidentin der Bildungsministerkonferenz und Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern
- Stefanie Hubig, A-Länderkoordinatorin (Schule) und Ministerin für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
- Karin Prien, B-Länderkoordinatorin (Schule) und Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Die Bildungsministerkonferenz ist eine von drei Teilkonferenzen der Kultusministerkonferenz. In ihr arbeiten die für Bildung zuständigen Landesministerinnen und -minister und Senatorinnen und Senatoren zusammen. Die 1. Sitzung der Bildungsministerkonferenz fand am 10. Oktober 2024 in Berlin statt.
Die zentrale Aufgabe der Bildungs-MK besteht darin, ein Höchstmaß an Mobilität zu sichern und zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in ganz Deutschland beizutragen. Durch ihre Beschlüsse stellt sie die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit von Zeugnissen und Abschlüssen sicher, sorgt für die wechselseitige Anerkennung, sichert Qualitätsstandards in Schule und Berufsbildung und befördert die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung.