Denkmalschutz stärken – Bürokratie abbauen
Gesetzentwurf zum Denkmalschutz im Kabinett
Mecklenburg-Vorpommern stellt den Denkmalschutz moderner und effektiver auf. Das Kabinett hat am Dienstag (8. April) in zweiter Lesung den Entwurf zum überarbeiteten Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Der Entwurf wird jetzt dem Landtag zur Beschlussfassung übermittelt.
Mit der Gesetzesnovelle sollen bürokratische Hürden beim Denkmalschutz beseitigt werden. Ebenso hebt der Entwurf die Bedeutung der Barrierefreiheit im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz hervor.
„Der Schutz von Denkmälern ist ein hohes Gut in Mecklenburg-Vorpommern. Das Land ist reich an Zeugnissen seiner Geschichte. Um den Denkmalschutz zukunftsfest aufzustellen, ist eine Novellierung des Gesetzes nach 19 Jahren erforderlich“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. „In der Neufassung werden ausdrücklich die auch Belange wie der energetischen Verbesserung, der Klimaanpassung und Barrierefreiheit als berechtigte Interessen der Eigentümer von Denkmälern berücksichtigt. Auch wird besonderer Wert auf den möglichst barrierefreien Zugang von Denkmälern gelegt.“
Damit wird im geänderten Gesetz noch einmal deutlich auf das überragende Interesse des Klimaschutzes hingewiesen, wie es auch im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) formuliert ist.
Die Novelle beinhaltet zudem eine Vereinfachung der Genehmigungsverfahren. Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege (LAKD) wird künftig innerhalb eines Monats Stellung zu Baugenehmigungen nehmen müssen. Ansonsten gilt das Einvernehmen als erteilt. Ebenso kann das LAKD künftig mit den unteren Denkmalschutzbehörden – also den Landkreisen oder kreisfreien Städten - Vereinbarungen zu wiederkehrenden Genehmigungen treffen. Das heißt, zusätzliche erneute Anhörungen können dadurch entfallen. Das führt zu einer Beschleunigung von Verfahren, weniger Bürokratie und entlastet sowohl die Denkmalbehörden als auch die Antragsteller.
Mit dem neuen Gesetz soll der Zugang zu öffentlich zugänglichen Denkmälern möglichst barrierefrei gestaltet werden. Deshalb werden die Belange der Barrierefreiheit als berechtigtes Interesse der Eigentümer ausdrücklich erwähnt.
Zur Vereinfachung der Handhabung des neuen Gesetzes trägt auch das Schließen einer bisherigen Gesetzeslücke bei. Dabei geht es um die Zuständigkeit für Bodendenkmäler im Küstenmeer wie etwa Schiffswracks. Hier wird künftig die Oberste Denkmalschutzbehörde, also das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Europa- und Bundesangelegenheiten, die Aufgaben der Genehmigungsbehörde wahrnehmen. Ein besserer Schutz der Bodendenkmäler wird durch die Schaffung eines Straftatbestandes hergestellt. Unerlaubte Grabungen, so genannte Raubgräberei, steht demnach unter Strafe.
Auch ein Bekenntnis zur kulturpolitischen Verantwortung für das UNESCO-Welterbe und seiner Bewahrung gemäß des UNESCO-Übereinkommens von 1972 wurde in den Gesetzentwurf aufgenommen. Damit wird die Norm Welterbe erstmals explizit im Landesdenkmalrecht verankert.
„Der vorgelegte Gesetzentwurf schafft in vielen Fällen Rechtssicherheit. Das kommt dem Denkmalschutz, dem Klimaschutz, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes zu Gute“, sagte Ministerin Martin.
Im Januar 2025 war der Gesetzentwurf in erster Lesung im Kabinett behandelt worden, danach erfolgten die Verbandsanhörungen. Er geht nun dem Landtag zu.