Das Männerhilfetelefon wird täglich elf Mal angerufen
Justizministerin Jacqueline Bernhardt hofft zum 5. Jahrestag des Bestehens des ->Männerhilfetelefons auf weitere Unterstützerländer.
„Gleichstellung heißt Gleichstellung in allen Belangen. Somit war der Schritt für ein Männerhilfetelefon nur folgerichtig. Seit fünf Jahren ist dieses Angebot für hilfesuchende männliche Opfer von Gewalt geschaltet. Mecklenburg-Vorpommern ist seit über drei Jahren dabei. Gemeinsam mit den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz unterstützen wir das Hilfetelefon ‚Gewalt an Männern‘ unter der Nummer 0800 123 99 00 und online auf www.maennerhilfetelefon.de“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.
Das Hilfetelefon „Gewalt an Männern“ für Männer, die Opfer von häuslicher Gewalt wurde, war am 22. April 2020 in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Bayern ins Leben gerufen worden. Durch die Beteiligung weiterer Bundesländer konnte das kostenlose und anonyme Beratungsangebot für von Gewalt betroffene Männer ausgebaut werden. Die Beratungszahlen haben sich seit dem Start des Hilfetelefons nahezu verdreifacht. Im Jahr 2020 waren es bundesweit 1.480 Kontakte. Im Jahr 2024 zählte das Hilfetelefon 4.037 Kontakte. Das waren letztes Jahr ungefähr elf Anrufe pro Tag.
„Allein aus Mecklenburg-Vorpommern wird wöchentlich ungefähr ein Anruf verzeichnet. Im Jahr 2023 waren es insgesamt 60, im letzten Jahr knapp 40 Kontakte. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2020 waren nur fünf Kontakte aus M-V registriert worden. Das zeigt, dass das Thema Gewalt gegen Männer auch hier im Land beachtet werden muss. Laut der polizeilichen Kriminalitätsstatistik war im Jahr 2024 von den insgesamt 5.249 Opfern häuslicher Gewalt jedes dritte Opfer männlich. Das beweist, dass die Unterstützung für das Hilfetelefon wichtig bleibt. Außerdem ist der Grundstein für dieses Angebot auch mit In-Kraft-Treten der Istanbul-Konvention am 1. Februar 2018 gelegt worden. Deutschland hat sich seitdem zu umfassenden Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher Gewalt verpflichtet. Die Istanbul-Konvention betrifft nicht nur Frauen und Mädchen, sondern fordert gemäß Artikel 2 Absatz 2, den Blick auf alle Belange von häuslicher Gewalt betroffenen Personengruppen. Vor allem muss das Angebot des Hilfetelefons im Bundesland noch bekannter werden. Daher weisen wir bei allen Gelegenheiten auf dieses Hilfsangebot hin“ sagt Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.
„Das Männerhilfetelefon hat sich bewährt. Ich kann die Bundesländer, die noch nicht dabei sind, nur ausdrücklich dazu anregen, das Angebot ebenfalls zu unterstützen. Denn nur so kann die Kapazität des Hilfetelefons auch ausgeweitet werden. Es bietet bundesweit kostenlose und anonyme Hilfe. Betroffene können auch online eine vertrauliche Beratung in Anspruch nehmen“, erklärt Ministerin Bernhardt zum fünften Jahrestag des Männerhilfetelefons. Mecklenburg-Vorpommern unterstützt das Angebot mit 5.000 Euro jährlich.