Mecklenburg-Vorpommern entlastet Lehrkräfte

Trotz Lehrkräftemangels hält Land an Anrechnungsstunden fest –110 Millionen Euro stehen jährlich dafür bereit

Nr.078-25  | 21.05.2025  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

In Mecklenburg-Vorpommern unterrichten ältere Lehrkräfte und Lehrkräfte mit zusätzlichen Aufgaben weniger als der reguläre Stundenumfang vorsieht. Im Schuljahr 2023/2024 hat das Land 35.000 Anrechnungsstunden ausgegeben. Das sind ca. 1.300 Lehrerstellen im Umfang von jährlich 110 Millionen Euro. „Trotz des bundesweiten Lehrkräftemangels halten wir an den Anrechnungsstunden fest. Wir reduzieren weiterhin die Unterrichtszeit für Lehrerinnen und Lehrer in höherem Alter und für Lehrkräfte, die zusätzliche Aufgaben haben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. 

Den größten Anteil mit 34 Prozent machen Anrechnungsstunden für Leitungs- und Koordinierungsaufgaben aus. Hierzu zählen Schulleitungsaufgaben, die Oberstufenkoordinierung und weitere Koordinierungs- und Leitungstätigkeiten. Der zweitgrößte Anteil mit 18 Prozent sind Anrechnungsstunden für ältere Lehrkräfte. In Mecklenburg-Vorpommern unterrichten sie bis zu vier Stunden weniger. Ab 57 Jahren erhalten sie eine, ab 60 Jahren zwei und ab 63 Jahren insgesamt vier Altersanrechnungsstunden nach Vollendung des jeweiligen Lebensjahres im darauffolgenden Schulhalbjahr. Das heißt, dass eine 63-jährige Lehrkraft 23 statt 27 Stunden unterrichtet. 

Für die Altersanrechnungsstunden hat das Land im vergangenen Schuljahr mehr als 240 Lehrerstellen im Umfang von rund 20 Millionen Euro bereitgestellt. Die Zahl der Anrechnungsstunden wegen Alters hat sich seit dem Schuljahr 2015/2016 verdoppelt. „Mit der Regelung kommen wir dem berechtigten Wunsch vieler Lehrerinnen und Lehrer nach und halten sie so im Schuldienst. Das ist wichtig, weil wir auf erfahrene Lehrkräfte genauso angewiesen sind wie auf jüngere Lehrerinnen und Lehrer“, so die Bildungsministerin. Seit 1. August 2023 erhalten ältere Lehrkräfte Altersanrechnungsstunden früher und damit bereits ab dem Schulhalbjahr, das auf die Vollendung ihres 57., 60. oder 63. Lebensjahres folgt. Zuvor haben sie die Altersanrechnungsstunden erst zum Beginn des jeweils nächsten Schuljahres erhalten. 

Anrechnungsstunden gibt es auch für Lehrkräfte mit Verwaltungsaufgaben und mit besonderen pädagogischen Aufgaben (11 Prozent). Dazu zählen die Mitarbeit in Rahmenplankommissionen, die Mitarbeit in Prüfungskommissionen, in denen Prüfungs- und Testaufgaben entwickelt werden oder die Koordinierung von Aufgaben mit landesweiter Bedeutung wie Wettbewerbe. Auch für das Mitwirken bei pädagogischen Innovationen wie Schulversuchen oder für die Mitarbeit in Förderzentren erhalten Lehrerinnen und Lehrer Anrechnungsstunden. Für den Einsatz in der Lehreraus-, fort- und -weiterbildung, für die Leitung von Klassen oder für Gremienarbeit gewährt das Land weitere 20 Prozent Anrechnungsstunden.