Land sichert Ataraxia Unterstützung zu
Martin: MV wird seinen Beitrag zur Absicherung der sehr wichtigen Arbeit der Musikschulen leisten
Die Landesregierung hat der Musik- und Kunstschule Ataraxia e.V. aus Schwerin Unterstützung wegen ihrer finanziellen Notlage zugesichert.
Kulturministerin Bettina Martin sagte: „Die Musik- und Jugendkunstschulen in Mecklenburg-Vorpommern sind gerade für die kulturelle Bildung der Kinder und Jugendlichen in MV von unschätzbarem Wert. Die Landesregierung unterstützt die staatlich anerkannten Musikschulen im Land deshalb gemeinsam mit den Kommunen aus voller Überzeugung. Es ist wichtig, dass die Musikschulen ihre wichtige Bildungsarbeit für Jung und Alt auch zukünftig anbieten zu können.“
„Als Folge des so genannten Herrenberg-Urteils ist die Lage der Musik- und Jugendkunstschulen aktuell schwierig - insbesondere für die drei Musikschulen in freier Trägerschaft. Zuletzt gab es Warnsignale aus der Schweriner Musikschule Ataraxia, dass sie erneut auf akute finanzielle Engpässe hinsteuere. Nach Gesprächen mit den Beteiligten kann ich nun mitteilen, dass das Land mit einer zusätzlichen finanziellen Überbrückung helfen wird, um damit gemeinsam mit der Stadt sicherzustellen, dass das generationenübergreifende Angebot von Ataraxia auch weiterhin aufrechterhalten werden kann. Ich bin erleichtert, dass es Signale aus der Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin gibt, Ataraxia zu unterstützen und wir so gemeinsam helfen können.“
Geplant sei, den Landeszuschuss, der derzeit jährlich 161.500 Euro umfasst, um zusätzliche 70.000 Euro zu erhöhen. Damit werde das Land gemeinsam mit der Stadt Schwerin die wertvolle Arbeit von Ataraxia absichern.
Auch mit den zwei weiteren vereinsgetragenen, staatlich anerkannten Musikschulen in Mecklenburg-Vorpommern, die ebenfalls in besonderer Weise durch das Herrenberg-Urteil betroffen sind, sei man bereits im Gespräch. Das Land werde sich auch an der Überbrückung für die Welt-Musik-Schule „Carl Orff“ der Hanse- und Universitätsstadt Rostock e.V. und die Regionalmusikschule Malchin e.V. beteiligen. Man werde auch dafür gemeinsam Lösungen finden.
Aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht einer Musikschullehrerin – dem so genannten Herrenberg-Urteil – haben sich im vergangenen Jahr erhebliche Herausforderungen für die Musik- und Jugendkunstschulen in Deutschland im Hinblick auf die Anforderung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von Personen in der Bildungsarbeit ergeben.
Durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2026 erarbeitet, um dauerhaft tragfähige Lösungen umzusetzen sowie ggf. notwendige Finanzierungen zu schaffen. Diese Übergangsregelung eröffnet Bildungseinrichtungen einen Zeitraum, die Arbeitsverhältnisse von Honorar-Lehrkräften bis Ende 2026 anzupassen und eine Überleitung in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu ermöglichen. Auf Bundesebene sollen bis dahin dauerhaft tragfähige Lösungen erarbeitet und umgesetzt sowie ggf. auch notwendige Finanzierung geschaffen werden.
Bereits zum Endes des Jahres 2024 hatte die Landesregierung die Förderung für die drei freien Kunst- und Musikschulen um zusätzliche 200.00 Euro aufgestockt.