Tag der Nachbarschaft: Drese würdigt Arbeit der Nachbarschaftshilfe
Anlässlich des heutigen Tages der Nachbarschaft zeigt sich Sozialministerin Stefanie Drese erfreut über die positive Entwicklung der Nachbarschaftshilfe. „Mehr als 1.900 Nachbarschaftshelferinnen und -helfer sind mittlerweile in Mecklenburg-Vorpommern aktiv und kümmern sich ehrenamtlich um pflegebedürftige Mitmenschen und ihre Angehörigen. Damit hat sich das niedrigschwellige Hilfsangebot, das im Jahr 2019 vom Land eingeführt wurde, hervorragend entwickelt und trägt zur Stärkung der Gemeinschaft vor Ort bei“, unterstrich Drese.
Nachbarschaftshelferinnen und -helfer unterstützen bei Behördengängen, beim Einkauf, im Haushalt oder Garten. Sie leisten aber auch Gesellschaft, lesen vor oder gehen mit den Pflegenden spazieren. „Die Helferinnen und Helfer gewährleisten so eine gesellschaftliche Teilhabe und ein möglichst selbstbestimmtes Leben“, so Drese weiter.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass viele Pflegebedürftige möglichst lang zu Hause in der gewohnten Umgebung leben möchten, sei die Nachbarschaftshilfe eine wichtige Stütze für die Betroffenen. Aktuellen Zahlen zufolge sind rund 140.000 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern pflegebedürftig. Über 80 Prozent von ihnen werden zu Hause gepflegt, teilweise mit Unterstützung von ambulanten Pflegediensten, oft aber komplett allein von Familienangehörigen. „Damit entlasten die Nachbarschaftshelferinnen und Helfer zugleich pflegende Angehörige, die sich ansonsten oftmals engmaschig und aufopfernd um ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder kümmern“, hob die Ministerin hervor.
Die Nachbarschaftshilfe können alle Personen mit einem Pflegegrad zwischen 1 und 5 in Anspruch nehmen. Wer sich wiederum als Nachbarschaftshelferin oder -helfer qualifizieren möchte, kann sich an einen der landesweit 19 Pflegestützpunkte wenden. Diese koordinieren die kostenlosen, achtstündigen Schulungen, die Voraussetzung für die Tätigkeit sind und zum Beispiel Wissen zu häufigen Krankheitserscheinungen vermitteln.
Danach können die Ehrenamtlichen bis zu 25 Stunden monatlich bis zu zwei pflegebedürftige Personen in ihrem Alltag entlasten und erhalten hierfür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von höchstens acht Euro die Stunde. Pflegebedürftige können dies über den Entlastungsbeitrag der Pflegekasse abrechnen.
Drese: „Egal ob als offizieller Nachbarschaftshelfer oder als guter Nachbar: Ich würde mir wünschen, dass wir den Tag der Nachbarschaft als Aufforderung verstehen, wieder ein bisschen mehr nach links und rechts zu schauen. Ein Auge zu haben auf Nachbarn, die älter oder vielleicht auch alleinstehend sind und öfter einfach mal nachzufragen, ob irgendwo Hilfe benötigt wird.“