Schwesig: Das Grundgesetz ist unsere gemeinsame Verfassung
Heute vor 76 Jahren wurde in Bonn das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet und verkündet. „Das war ein wichtiger Tag in der Geschichte ganz Deutschlands. Das Datum 23. Mai steht für die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland. Seit der Deutschen Einheit gilt das Grundgesetz auch in den ostdeutschen Bundesländern. Es ist heute unsere gemeinsame Verfassung. Wir haben deshalb allen Grund, in ganz Deutschland an die Entstehung des Grundgesetzes und die Entstehung der Bundesrepublik Deutschland zu erinnern“, sagte die Ministerpräsidentin.
Als das Grundgesetz 1949 beschlossen wurde, habe Deutschland nur auf eine kurze Zeit als Demokratie zurückblicken können. Die Weimarer Republik sei auch an Unzulänglichkeiten ihrer Verfassung gescheitert. „Das Grundgesetz war Antwort auf das Scheitern der Weimarer Republik und auf die nationalsozialistische Gewaltherrschaft. Es ist geprägt von dem Gedanken, dass nie einer allein das Sagen haben darf. So sind die Kompetenzen zwischen Bundespräsident, Bundeskanzler, Bundestag und Bundesrat so verteilt, dass die Verfassungsorgane zusammenwirken müssen. Der Eine kann nicht ohne den Anderen. Das macht Entscheidungsprozesse in Deutschland manchmal etwas komplizierter. Aber es sorgt auch dafür, dass Kompromisse gesucht und gefunden werden.“
Besonders wertvoll sei der Grundrechtsteil des Grundgesetzes. „Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Demonstrationsfreiheit sind nicht nur wichtige Artikel im Grundgesetz. Das waren auch zentrale Forderungen, als im Herbst 1989 immer mehr Menschen in der DDR Mut gefasst und für Veränderungen demonstriert haben“, erinnerte Schwesig. Von der Werteordnung des Grundgesetzes sei eine starke Anziehungskraft ausgegangen.
„Das Grundgesetz hat entscheidend dazu beigetragen, dass wir heute in einem vereinten Deutschland in Frieden, Freiheit und Demokratie leben“, sagte Schwesig. Doch auch was gut und bewährt sei, könne noch weiter verbessert werden. „Ich würde mich freuen, wenn wir es schaffen, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.“