Zum 1. Juni werden Gebühren für die Anwaltschaft angepasst
Justizministerin Jacqueline Bernhardt informiert: „Es gilt, die hohe Qualität der Rechtspflege in Deutschland weiter zu gewährleisten.“
„Zur Stärkung des Rechtsstaates gehört auch die Stärkung seiner ausführenden Akteurinnen und Akteure. Zum 1. Juni tritt daher eine wichtige Änderung in Kraft, das Gesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts, das im Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 enthalten ist. Ich habe den Weg der maßvollen Anhebung der Anwaltsgebühren unterstützt. Aufgrund der Corona-Pandemie, der Energiekrise und der Inflation hinkte die Anwaltschaft der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hinterher. Wenn die Justiz bürgernah und serviceorientiert bleiben soll, braucht es die nun überfällige Gebührenanpassung“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich des Inkrafttretens des Gesetzes, wonach die Rechtsanwaltsvergütung, die Gerichtkosten (auch in Familiensachen), die Gerichtsvollzieherkosten, die Kosten für gerichtlich bestellte Sachverständige und Sprachmittler sowie die Justizverwaltungskosten zum 1. Juni 2025 angepasst werden.
„Die Stärkung der Säulen unseres Rechtsstaates sind vor allem gut für Bürgerinnen und Bürger, die von Rechtsanwältinnen und -anwälten rechtlich vertreten werden. Es gilt, die hohe Qualität der Rechtspflege in Deutschland weiterhin zu gewährleisten. Mit der Gebührenanpassung leisten wir einen wichtigen Beitrag. Aber auch Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, die zum Beispiel rechtliche Zwangsmaßnahmen umzusetzen haben, benötigen diese strukturellen Verbesserungen“, erklärte Justizministerin Bernhardt.
Mit Inkrafttreten der Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts erhöhen sich die anwaltlichen Betragsrahmen- sowie die Festgebühren um neun Prozent und die Wertgebühren um sechs Prozent. Die Gerichtsgebühren steigen ebenfalls um neun bzw. sechs Prozent. Die Gerichtsvollziehergebühren werden um neun Prozent angehoben. Damit den Gerichten und Staatsanwaltschaften auch künftig qualifizierte Sachverständige und Sprachmittler in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, werden auch die einschlägigen Vergütungssätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes an die geänderten marktüblichen Honorare angepasst und ebenfalls um neun Prozent erhöht.