Backhaus: Jagdgesetznovelle hat sich nach einem Jahr bewährt

Nr.125/2025  | 31.05.2025  | LM  | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

 

Anlässlich der 35. Delegiertenversammlung des Landesjagd­verbandes bedankt sich der für die Jagd zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, für die Leistungen der Jägerschaft. Sie leiste Großartiges für den Natur- und Artenschutz, für die Hege des Wildes, für die Bildung junger Jägerinnen und Jäger – und nicht zuletzt für die Gesundheit unserer Wildbestände.

„Die Jägerschaft ist ein starker Pfeiler unserer ländlichen Räume. Sie ist verlässlich, verantwortungsvoll und tief in der Fläche verwurzelt. Ich danke den Jägerinnen und Jägern– für Ihre Arbeit im Revier, in der Verbandsarbeit, in der Ausbildung, in der Öffentlichkeitsarbeit, in der Seuchenprävention und im Naturschutz.

Mit dem 1. April 2024 ist das novellierte Landesjagdgesetz in Kraft getreten. Die Diskussionen im Vorfeld waren nicht einfach, und ich danke dem Landesjagdverband, dass er sich sachlich, engagiert und konstruktiv in den Prozess eingebracht hat. Zahlreiche Forderungen des Verbandes wurden aufgenommen: Die Mindestpachtdauer von 12 Jahren kann weiterhin vereinbart werden. Der Drohneneinsatz zur Bejagung von Schalenwild ist – wie vom LJV gewünscht – weiterhin ausgeschlossen; lediglich zur Jungwildrettung ist der Drohneneinsatz zulässig. Die Nutzung von Totschlagfallen bleibt mit Genehmigung möglich. Die Einverneh­mens­regelung zur Verwendung der Jagdabgabe wurde nicht angetastet – ein wichtiges Zeichen der Partnerschaft.

Auch bei den besonders umstrittenen Regelungen zur Abschussplanung zeigt sich: Die Sorgen vor einer "Ausrottung" der Bestände durch Mindestabschüsse waren nicht begründet.

In vielen Hegegemeinschaften wird das neue Instrument differenziert eingesetzt. Es zeigt sich, dass der Dreiklang aus Hege, Wildschadensvermeidung und Flexibilität funktioniert – auch ohne starre Abschusspläne beim Rehwild.

Die Streckenzahlen für das vergangene Jagdjahr 2023/24 werden derzeit noch von den unteren Jagdbehörden zusammengestellt.

Aber einige Entwicklungen lassen sich bereits skizzieren:

Besonders auffällig ist die erneut hohe Strecke beim Waschbär: 2023/24: 21.939 nach 2022/23: 18.287 und 2021/22: 18.709

Der 5-Jahresdurchschnitt liegt bei über 20.000 – ein deutliches Zeichen für die Etablierung dieser invasiven Art. In mehr als 90 % der Jagdbezirke ist der Waschbär mittlerweile nachgewiesen.

Der DJV fordert daher eine verstärkte Förderung der Fangjagd. In M-V unterstützen wir bereits die Anschaffung von Fallen mit 50 Euro pro Falle, und Fallensendern mit 100 Euro. Eine direkte „Waschbärprämie“ ist aktuell aus Haushaltsgründen nicht finanzierbar – bei 25 Euro pro Tier würden bereits über 700.000 Euro benötigt.

Auch im Bereich Tierseuchenprävention ist die Landesjägerschaft ein unverzichtbarer Partner:

Bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wurden in MV allein im Jahr 2024 21.360 Wildschweineproben analysiert – ein beeindruckendes Zeugnis Ihrer Mitarbeit. Im Jahr 2025 (Stand 30. April) waren es bereits 7.742 Proben. Dank dieser Arbeit blieb MV bislang von einem Ausbruch verschont.

Die Maul- und Klauenseuche (MKS) konnte nach dem ersten deutschen Fall seit 1988 in Brandenburg erfolgreich eingegrenzt werden. Auch in MV wurden über 1.000 Proben analysiert – alle negativ.

Die Tularämie ("Hasenpest") ist in Niedersachsen erneut auffällig, aber auch für uns ein Thema mit Zoonose-Risiken. Aufklärung, Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Wildkörpern und Hygiene sind hier entscheidend – auch im Sinne der eigenen Gesundheit.

Der EU-Kommissionsvorschlag zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs wurde im Mai 2025 vom Europaparlament angenommen. Damit ist der Weg frei für eine nationale Umsetzung – und endlich mehr Handlungsspielraum bei der Entnahme auffälliger Tiere.

Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ist klar festge­schrieben: Der Wolf wird ins Jagdrecht aufgenommen. Das Bundesnaturschutzgesetz wird angepasst, um rechtssichere Entnahmen zu ermöglichen. Das Bundesjagdgesetz wird ent­sprechend punktuell novelliert.

Ich sage es deutlich: Das ist ein überfälliger Schritt, den wir in Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich begrüßen. Die Heraus­forderungen für Weidetierhalter – und die Akzeptanz der Jägerschaft – dürfen nicht länger ignoriert werden.“

Minister Backhaus äußert sich ebenfalls zu den aktuellen jagdlichen Themen wie dem Verbot von Bleimunition:

„Das Bleimunitionsverbot der EU steht weiterhin im Raum. Ein Komplettverbot auf offenen Schießständen würde Schießsport und Jäger massiv treffen. Die Umrüstungskosten für Schieß­stände in Deutschland würden rund 700 Millionen Euro betragen – für viele schlicht nicht leistbar.

Das Landesjagdgesetz M-V sieht eine Übergangsfrist für bleihaltige Munition bis April 2027 vor. Angesichts der bleibezogenen Vergiftungen bei Seeadlern und Wanderfalken ist es wünschenswert, dass der LJV hier freiwillig ein Zeichen setzt.

Die Jagdzeitenverordnung wurde am 31. März 2025 in Kraft gesetzt. Eine Elterntierregelung wurde nicht eingeführt – dennoch ist bis Ende Juli besondere Rücksicht geboten. Ich appelliere an alle: Hunde in dieser Zeit bitte unbedingt anleinen – zum Schutz der Wildtiere.

Die Öffentlichkeitsarbeit des LJV hat sich im vergangenen Jahr deutlich intensiviert – Veranstaltungen wie die Wildwochen, die Präsentation auf Messen und die Feierlichkeiten zu „35 Jahre LJV MV“ zeigen: Die Jägerschaft ist präsent und dialogbereit – und das ist gut so“, so Backhaus abschließend.