„Fluggastrechte sind für Menschen, nicht für Luftfahrtunternehmen.“
Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt kritisiert die geplante Reform der EU als „Rückschritt im Verbraucherschutz“.
„Sollte die EU der wohl mehrheitlichen Ansicht der EU-Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister folgen, so würde die geplante Reform der Fluggastrechte stark verwässert werden. Der vom Rat der Europäischen Union jüngst vorgelegte Kompromissvorschlag sieht vor, dass Passagiere in Zukunft erst bei einer Verspätung von mindestens vier Stunden Anspruch auf eine Entschädigung haben sollen. Derzeit besteht dieser Anspruch pauschal ab drei Stunden. Diese vorgeschlagene Änderung der Entschädigungsansprüche wäre ein deutlicher Rückschritt des Verbraucherschutzes. Hier muss die Bundesregierung dringend entgegenwirken, um einen massiven Abbau der Fluggastrechte noch zu verhindern“, fordert die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt als Reaktion auf Berichte zu den Verhandlungen auf EU-Ebene.
„Wir hatten uns vor wenigen Wochen in Berlin auf der Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister auf eine Forderung geeinigt, die Entschädigungsansprüche ab drei Stunden Verspätung zu festigen. Denn bei der Fluggastrechteverordnung geht es nicht darum, die Luftfahrtunternehmen größtmöglich zu schonen, sondern darum, den Fluggästen Rechte zu garantieren. Diese Frist von drei auf vier Stunden zu erweitern, ist aus Verbrauchschutzsicht nicht vertretbar“, so Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt.
„Wir hatten auch gefordert, dass in der Verordnung künftig verankert werden sollte, Ausgleichs- und Erstattungsansprüche unverzüglich im Rahmen eines automatisierten Verfahrens zu erfüllen. Die Luftfahrtunternehmen sollten zumindest dazu verpflichtet werden, ein einheitliches Muster für die Geltendmachung von Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung bereitzustellen. Undurchsichtig und damit verbraucherunfreundlich sind die unterschiedlichen Regelungen der Fluggesellschaften bei Größen für Handgepäck. Eine Vereinheitlichung ist anstrebenswert. Neben der Information über die Fluggastrechte gehört auch die Nennung einer ladungsfähigen Anschrift, einer qualifizierten E-Mail-Adresse sowie der zuständigen Schlichtungsstelle“, sagte Ministerin Jacqueline Bernhardt.