JuMiKo fordert auf MV-Initiative neuen Pakt für den Rechtsstaat

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Fachkonferenz bittet den Bund geschlossen um Mithilfe bei der Sicherung des Rechtsstaates.“

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Nr.59/25  | 06.06.2025  | JM  | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

Mecklenburg-Vorpommern hat zur Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) in Sachsen mehrere Beschlussvorschläge vorgelegt. Unter anderem beschlossen alle auf Initiative aus Mecklenburg-Vorpommern einen Aufruf für einen neuen „Pakt für den Rechtsstaat“ unter Beteiligung des Bundes. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Die JuMiKo ist wegweisend für die Zukunft des Rechtsstaats eingetreten.“

 

Für eine bürgernahe Justiz

„Angesichts steigender Fallzahlen bei den Staatsanwaltschaften und Verwaltungsgerichten brauchen wir dringend Unterstützung für eine personelle Verstärkung für eine effiziente und bürgernahe Justiz. Das Signal der JuMiKo für einen neuen Pakt für den Rechtsstaat ist deutlich. Ich bin sehr dankbar, dass unser Vorstoß aus Mecklenburg-Vorpommern auf der JuMiKo breit diskutiert wurde und am Ende eine Bitte formuliert wurde, mit der wir geschlossen an den Bund herantreten. Es braucht weitere finanzielle Mittel für die personelle Stärkung der Justiz“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt nach der Konferenz in Bad Schandau.

 

Für das Mordmerkmal „Femizid“

„Man kann die erschreckende Zahl gar nicht oft genug wiederholen: Im Jahr 2023 wurde statistisch gesehen täglich eine Frau oder ein Mädchen getötet. Besonders tragisch ist es, dass Unsicherheiten geschildert wurden bei der Feststellung eines Tötungsdeliktes zum Nachteil von Frauen und Mädchen, insbesondere bei sogenannten Trennungstötungen. Diese Fälle sind ganz klar definiert: Es sind Femizide. Es wäre an der Zeit aufgrund immer weiter steigender Gewaltzahlen, eine Ergänzung des Tatbestandes des § 211 Abs. 2 des Strafgesetzbuches um ein weiteres Mordmerkmal zur Erfassung von trennungs- und geschlechtsspezifisch motivierten Tötungen vorzunehmen. Die Klarstellung des Mordmerkmals und das Bewusstsein dessen könnte in der Zukunft mancher Frau das Leben retten. Daher trat Mecklenburg-Vorpommern Mitantragsteller dem Beschlussvorschlag aus Niedersachen bei. Die Bundesministerin wurde nun gebeten, zu prüfen, ob der Mordtatbestand um ein entsprechendes weiteres Mordmerkmal ergänzt werden kann“, sagte die Justiz- und Gleichstellungsministerin.

 

Für ein Unternehmensstrafrecht - gegen wirtschaftskriminelle Strukturen

„Die JuMiKo ist bedauerlicherweise nicht dem Beschlussvorschlag aus M-V für die Einführung eines Unternehmenssanktionsrechts gefolgt. Den genannten Grund, dass dies ein falsches Signal in diesen schwierigen wirtschaftlichen Zeiten sei, teile ich nicht. Es gilt, schwarze Schafe zu erkennen, die dem sonst guten Ruf der Wirtschaft schaden könnten. Bei schwerwiegenden Verfehlungen sollte es daher eigentlich selbstverständlich sein, das betreffende Unternehmen wirksam sanktionieren zu können. Wirtschaftskriminelle Strukturen gehören zerschlagen. Wie beispielsweise die Diesel-Verfahren zeigten, verursacht die Wirtschaftskriminalität jährlich Schäden in Milliardenhöhe und einen Vertrauensverlust in Märkte und Institutionen. Die Rechtsordnung muss auf Augenhöhe reagieren können. Die bisherige Sanktionsobergrenze von zehn Millionen Euro ist für multinationale Konzerne weitgehend bedeutungslos und entfaltet keine abschreckende Wirkung. Es darf sich nicht der Eindruck verfestigen, dass wirtschaftliche Macht mit strafrechtlicher Immunität einherginge. Das wäre ein fatales Signal für unseren Rechtsstaat. Einen entsprechenden Beschluss hatte die JuMiKo vor zwei Jahren schon gefasst, jetzt sollte die neue Bundesregierung gebeten werden“, sagte Ministerin Bernhardt nach der Konferenz in Bad Schandau.