„Wir brauchen eine Reform des Antidiskriminierungsgesetzes.“
Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt hat auf der Konferenz Antidiskriminierungsarbeit in M-V ein Grußwort gehalten.
„Am Ziel der Gleichbehandlung arbeiten wir engagiert. Gemeinsam über Perspektiven, Herausforderungen und konkrete Ansätze zu sprechen, ist daher ein starkes Signal. Gleichbehandlung ist kein Nebenschauplatz. Und Gleichbehandlung ist sicher keine reine ‚Identitätspolitik‘, wie es mitunter abschätzig behauptet wird. Das Ziel der Gleichbehandlung ist eine tragende Säule unserer demokratischen Grundordnung und für uns als Landesregierung ein politischer Auftrag“, sagte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt in ihrem Grußwort zur Konferenz Antidiskriminierungsarbeit in Schwerin.
„Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde 2006 ein Meilenstein gesetzt. Es wurden damit erstmals Schutzrechte geschaffen, die der Diskriminierung im Alltag entgegenwirken sollen, sei es im Arbeitsleben oder bei der Teilhabe an Gütern und Dienstleistungen. Aber die Realität zeigt, dass das AGG oft hinter seinem Anspruch zurückbleibt. Viele Betroffene kennen ihre Rechte nicht. Fristen sind zu knapp. Der Zugang zu Rechtsschutz ist zuweilen zu schwierig. Und die Diskriminierung durch staatliches Handeln ist rechtlich kaum erfasst. Darum trete ich, wie auch viele Fachleute, für eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ein. Unser Recht muss auf gesellschaftliche Realitäten reagieren. In einer Zeit, in der menschenfeindliche Haltungen wieder mehr Zuspruch finden, braucht es wirksamen Schutz. Auch auf Landesebene übernehmen wir Verantwortung. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, treiben wir die Erarbeitung eines Landesausführungsgesetzes zum AGG voran. Wir wollen Schutzlücken schließen und der Diskriminierung, auch durch Verwaltung verursacht, begegnen“, sagt Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.
„Antidiskriminierungsarbeit muss intersektional sein ohne eine Rangordnung von Merkmalen, sondern mit einem ganzheitlichen Blick auf strukturelle Zusammenhänge. Dafür braucht es Netzwerke, Allianzen und Bündnisse zwischen feministischen Initiativen, queeren Vereinen, migrantischen Selbstvertretungen, Behindertenverbänden, Religionsgemeinschaften und Wohlfahrtsorganisationen. Mit der Gründung des Antidiskriminierungsverbandes Mecklenburg-Vorpommern ist im Land ein wichtiger Schritt gelungen. Damit wurde ein zivilgesellschaftliches Fundament geschaffen. Zugleich konnten wir im Ministerium den Aufbau der Antidiskriminierungsstelle stärken. Sowohl die Gründung des Verbands als auch der Aufbau der Antidiskriminierungsstelle sind Meilensteine auf dem Weg zu einer solidarischen und diskriminierungsfreien Gesellschaft. Ein weiterer Meilenstein war Ende 2024 der Beitritt Mecklenburg-Vorpommerns als 14. Bundesland der ‚Koalition gegen Diskriminierung‘. Der Schutz vor Diskriminierung muss überall mitgedacht werden, in der Verwaltung, in der Bildung und in der Arbeitswelt. Es geht dabei um konkrete Ansprechpersonen, verlässliche Strukturen und ein gesellschaftliches Klima, das Diskriminierung weder duldet noch relativiert. Gemeinsam mit dem Bund und den Ländern wirken wir dafür, dass Betroffene wissen: Ihr seid nicht allein und ihr habt ein Recht auf Schutz“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.