Fachtagung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in M-V

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Es geht um einen optimierten Opferschutz.“

Nr.76/25  | 03.07.2025  | JM  | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

„Es ist die erste Fachtagung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Mecklenburg-Vorpommern im Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz. Sie bringt Richterinnen, Richter sowie Vertreterinnen und Vertreter von Frauenschutzhäusern, den Beratungsstellen für Betroffene von sexualisierter und häuslicher Gewalt, den Interventionsstellen, aus der Täterberatung, Polizistinnen, Polizisten und Forschende zusammen. Alle wissen, dass das Thema geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt auf allen Ebenen entschlossen angegangen werden muss. Die Statistik ist schockierend: Fast täglich stirbt in Deutschland eine Frau durch einen Femizid. Die Politik und die Justiz haben die Problematik erkannt. Jetzt gilt es, noch mehr für dieses Thema zu sensibilisieren. Die Fachtagung ist ein Impuls für die praktische Arbeit und für die interdisziplinäre Vernetzung. Sie soll über Aufgaben, Erfahrungen und Herausforderungen beraten. Es geht darum, gemeinsam noch besser zu werden, um Gewalt wirksam zu verhindern, Betroffene zu schützen und Strukturen zu stärken“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt vor der Tagung zur Istanbul-Konvention.

„Die Istanbul-Konvention verpflichtet uns rechtlich wie ethisch. Geschlechtsspezifische Gewalt wird nicht als individuelles Schicksal, sondern als strukturelles Problem benannt. Die Istanbul-Konvention fordert Prävention, Schutz, Strafverfolgung, Unterstützung und eine koordinierte Gesamtstrategie. Mir ist wichtig, diese Schnittstellen aufzuzeigen. Zentrale Bedeutung kommt hierbei dem spezialisierten Beratungs- und Hilfenetz im Land zu. Es bildet das Rückgrat in der täglichen Arbeit mit Betroffenen, aber auch mit gewaltausübenden Personen“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.

„Aus der Istanbul-Konvention selbst, insbesondere in Artikel 15, ergibt sich ein klarer Auftrag zur behördenübergreifenden Qualifizierung. Wir wollen dieser Verantwortung gerecht werden. Mit der heutigen Tagung schaffen wir ein ergänzendes Angebot zur Deutschen Richterakademie, zum Nordverbund und zu den ländereigenen Justizakademien. Wir bieten einen Raum für Austausch, Fortbildung und Kooperation, spezifisch für den Justizbereich unseres Landes. Die Justiz hat eine besondere Rolle bei der Umsetzung der Konvention. Sie entscheidet in Gewaltschutzverfahren, sie sichert Strafverfolgung, sie schützt Kinder und entscheidet über Sorge- und Umgangsrecht. Sie ist Teil des Schutzsystems“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz.

„Wir diskutieren bereits jetzt darüber, wie das Gewaltschutzgesetz weiterentwickelt werden kann. So gibt es Überlegungen, ob und wie künftig auch Familiengerichte bundesweit elektronische Aufenthaltsüberwachung, also die sogenannte Fußfessel, bei Verdacht auf Gewalttaten anordnen können. Auch verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings sowie Verbesserungen beim Umgangs- und Sorgerecht bei Gewalt sollen eingeführt werden. Einem Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz sehe ich mit hohen Erwartungen entgegen“, so Justiz- und Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt. An der ersten Tagung zur Istanbul-Konventionen im Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz in Schwerin haben 40 Vertreterinnen und Vertreter aus Justiz, Polizei, dem Beratungs- und Hilfenetz sowie aus der Forschung teilgenommen.