EU folgt Vorschlag aus MV für weniger Bürokratie
Justizministerin Jacqueline Bernhardt hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, die Handhabung „Bezugnahmeklausel“ zu überdenken.
„Es ist eine gute Nachricht aus Brüssel. Es ist auch ein Zeichen für Bürokratieabbau, so wie ich es bei einem Besuch bei der EU- Generaldirektion Justiz und Verbraucherschutz angeregt habe. Alle Länder der Europäischen Union sind sich mit der EU-Kommission einig geworden, die Handhabung der sogenannten Bezugnahmeklausel zu korrigieren. Mit dieser Klausel hatte die EU-Kommission unnötigen Mehraufwand verursacht. Konkret ging es um die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/800 über Verfahrensgarantien für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind. Hier wurde gerügt, dass die sogenannte Bezugnahmeklausel nicht ausreichend beachtet wurde. Denn als die Länder ihr Landesrecht an diese EU-Richtlinie angepasst haben, wurde bei der Veröffentlichung nur darauf hingewiesen, dass die Änderung aufgrund dieser EU-Richtlinie erfolgte. Das reichte der Kommission nicht. Sie forderte, dass auch bereits bestehende Normen, die zwar nicht geändert werden müssen, aber der Umsetzung der EU-Richtlinie dienen, in den jeweiligen Verkündungsblättern bekannt gemacht werden. Dieser Weg war kompliziert und überbürokratisch. Die EU-Kommission hat aber nun diese Praxis überdacht und verzichtet künftig auf die aufwändige zusätzliche Bekanntmachung“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.
„Die Korrektur der Handhabung der Bezugnahmeklausel ist folgerichtig, um unnötige Bürokratie zu verhindern. Es drohte eine große Menge an zusätzlichen Bekanntmachungen, was der Übersichtlichkeit der Rechtsordnung nicht zuträglich gewesen wäre“, erklärte Justizministerin Jacqueline Bernhardt.