„Der Bundesrat wird nur die Mietpreisbremse light beschließen.“

Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt kritisiert geplante Aufweichung: „Gesetzentwurf berücksichtigt zu wenige Wohnungen.“

Nr.79/25  | 11.07.2025  | JM  | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

„Es ist notwendig, dass die Mietpreisbremse über das Jahr 2025 hinaus verlängert wird. Denn sie ist ein notwendiger Beitrag, um den kontinuierlichen Mietenanstieg zu verlangsamen. Daher begrüße ich das Gesetzesvorhaben ausdrücklich. Es steht allerdings zu befürchten, dass sich mit dem vorliegenden Entwurf der Anwendungsbereich der Mietpreisbremse stetig verkleinern wird. Das würde die dämpfende Wirkung der Mietpreisbremse deutlich verringern. Das wäre leider nur eine Mietpreisbremse light“ erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt vor der Sitzung des Bundesrates am Freitag zu TOP10 ->BR Drs. 287/25.

„Die Wohnungsknappheit und die stetig steigenden Mieten bergen in sich sozialen Sprengstoff, der vermieden werden muss. Dieser Gesetzentwurf hätte besser den Anwendungsbereich der Mietpreisbremse zum Schutz weiterer Mieterinnen und Mieter auf eine größere Zahl an Wohnungen ausdehnen sollen, so wie es der ursprüngliche Gesetzentwurf der alten Bundesregierung vorgesehen hatte. Der Anwendungsbereich der Mietpreisbremse sollte demnach auch auf Wohnungen ausgedehnt werden, die nach dem 1. Oktober 2014 und vor dem 1. Oktober 2019 erstmals genutzt und vermietet worden sind. Das hätte die dämpfende Wirkung der Mietpreisbremse auf die Miethöhen in angespannten Wohnungsmärkten unterstützt. Allein in Mecklenburg-Vorpommern sind in diesem Zeitraum laut einer Studie zur Wohnungsbauentwicklung 2014-2019 mehr als 30.000 Wohnungen gebaut worden, gut drei Prozent des gesamten Wohnungsbestandes. Dieser Anteil an Mieterinnen und Mieter, die sich in angespannten Wohnungsmärkten befinden, sind nun nicht vor zu hohen Preisen geschützt. Diese im ursprünglichen Gesetzentwurf enthaltene Begrenzung der in § 556f Satz 1 BGB vorgesehenen Ausnahmeregelung ist nun im Gesetz nicht mehr vorgesehen. Nach meinem Dafürhalten wurde der Entwurf ohne Not zu Lasten jener Mieterinnen und Mieter eingegrenzt“, so Ministerin Bernhardt weiter.

„Dennoch wird es mit der Mietpreisbremse bis Ende des Jahres 2029 auch hierzulande weiterhin möglich sein, den Menschen in einem angespannten Wohnungsmarkt zu helfen. So wollen wir verhindern, dass die Menschen, die finanziell schwach sind, zum Spielball von Vermieterinnen und Vermietern werden. Energiekosten und Inflation haben sie schon deutlich belastet. Ohne verlängerte Mietpreisbremse hätte ihnen ab nächstem Jahr eine enorme Mietpreissteigerung gedroht. Vor allem Familien wären dann aufgrund der Mietpreise aus angespannten Wohngegenden verdrängt worden“, sagt Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt.

Information:

Die Mietpreisbremse betrifft bundesgesetzliche Regelungen, die den Anstieg der Wohnraummieten in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt verlangsamen sollen. Die Regelungen wurden im Jahr 2015 eingeführt. Die Mietpreisbremse legt – in ihrem Anwendungsbereich - im Kern fest, dass bei der Neuvermietung nicht mehr als zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden darf. Diese Gebiete werden von der Landesregierung festgelegt.