Drese: Kinder- und Jugendschutz in MV wird durch eigenständiges Gesetz weiterentwickelt
Nach am (heutigen) Dienstag veröffentlichten Angaben des Statistischen Landesamtes meldeten die Jugendämter in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2023 insgesamt 5.256 Gefährdungseinschätzungen. Damit bewegte sich die Zahl der Verdachtsfälle auf eine Gefährdung des Kindeswohls in etwa auf dem Niveau von 2022. Um 6,5 Prozent gestiegen sind allerdings die festgestellten Fälle einer akuten oder latenten Kindeswohlgefährdung (1.673 Fälle in 2023).
Für Sozialministerin Stefanie Drese zeigen die Zahlen den kontinuierlich hohen Hilfe- und Handlungsbedarf. Gleichzeitig ist nach Einschätzung von Drese die Sensibilität und Achtsamkeit für das Kindeswohl durch die zunehmende Professionalität und Zusammenarbeit in den letzten Jahren größer geworden.
Drese plant vor diesem Hintergrund die Strukturen im Kinderschutz zu stärken und fachübergreifende Prozesse und Kooperationen so auszubauen, damit die Akteure aller Ebenen künftig noch besser zusammenwirken. „Die passenden Rahmenbedingungen dafür wollen wir mit einem eigenständigen Kinderschutzgesetz schaffen – erstmalig in MV“, betonte Drese heute in Schwerin.
Mitte Juli brachte die Ministerin den Gesetzentwurf der Landesregierung in den Landtag ein. „Unser Ziel ist es, dass Anfang 2026 das wichtige Gesetz für Mecklenburg-Vorpommern in Kraft treten kann“, so Drese. Insgesamt stellt das Land für die Stärkung des Kinderschutzes im Rahmen des Gesetzes knapp 2,5 Mio. Euro zur Verfügung.
Ein Kernstück des neuen Gesetzes ist nach Angabe von Drese die Rückführung und personelle Stärkung des Landesjugendamtes in die Trägerschaft des Landes beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS). In diesem Zusammenhang ist die Einrichtung einer Zentralen Stelle Kinderschutz geplant, die als interaktive Service- und Vermittlungsinstanz fachübergreifend agiert. „Dadurch können regionale und überregionale Prozesse künftig besser aufeinander abgestimmt und verzahnt werden“, verdeutlichte die Ministerin.
Drese: „Jeder Fall einer Kindeswohlgefährdung muss uns aufrütteln. Mit dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen setzen wir genau hier an und profitiert die Jugendhilfe im Land insgesamt.“