Über 100 Anträge auf Entschädigung wegen Zwangsaussiedlung gestellt

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Das politisch gesteuerte Leid vieler Menschen wird heute umfassend aufgearbeitet. Das ist gut so.“

Nr.85/25  | 01.08.2025  | JM  | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

„Seit dem 1. Juli 2025 wird ein weiterer bislang nicht ausreichend berücksichtigter Teil der DDR-Bevormundung entschädigt. Nun können auch Opfer der 1952 und 1961 durchgeführten Zwangsaussiedlungsmaßnahmen einen Antrag auf Entschädigung stellen. Allein im ersten Monat sind im Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz über 100 Anträge von Zwangsausgesiedelten eingegangen. Es ist nur zu begrüßen, dass diesen Menschen, die über Nacht ihr Zuhause verloren haben, weil sie der DDR im Zusammenhang mit der Errichtung der innerdeutschen Grenze im Weg waren, nun mit einer einmaligen Ausgleichszahlung von 7.500 Euro bedacht werden. Eine späte Anerkennung dafür, dass sie aus ihrem Lebensumfeld gerissen und zwangsumgesiedelt wurden und nicht über dieses Schockerlebnis berichten durften“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt.

 

Alle Formulare finden Sie auf der Internetseite des
->Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz M.-V. Hingewiesen wird darauf, dass das Ministerium nur für Anträge auf Entschädigung wegen Zwangsaussiedlung auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern zuständig ist.

 

„Die Bearbeitung der Anträge läuft auf Hochtouren. Ich bin dem Referat sehr dankbar, denn die Belastung ist in diesem Jahr enorm gestiegen. Auch die SED-Opferrente hat sich erhöht um 70 Euro auf 400 Euro und die bisherige Einkommensgrenze ist weggefallen. In diesem Zusammenhang gehen ebenso täglich Anfragen und Anträge ein. Das Unrecht, das in der DDR geschehen ist, aufzuarbeiten, bleibt weiterhin eine bedeutende Aufgabe. So lange auch noch Opfer der politischen Diktatur am Leben sind, müssen sie die Gelegenheit erhalten, wenigstens einen kleinen Beitrag als symbolische Wiedergutmachung für das erlittene Leid bekommen zu können“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Auch bei der Opferrente ist zu beachten, dass das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich nur für solche Verfolgungsmaßnahmen zuständig ist, die auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern ergangen sind.

 

Im Haushaltsplan 2025 des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren für die Leistungen nach dem StrRehaG ursprünglich Mittel in Höhe von 14 Mio. Euro vorgesehen. Wegen der Gesetzänderungen wurden mit dem Nachtragshaushalt 2025 weitere 800.000 Euro, also insgesamt 14,8 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.