Land stärkt Kurzzeitpflege mit 4,4 Millionen Euro

Entlastung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen in der häuslichen Pflege

Nr.187  | 01.08.2025  | SM  | Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport

Das Land startet ein Investitionsprogramm für die Kurzzeitpflege. „Für den Zeitraum vom 1. August 2025 bis 31. Dezember 2026 stehen dafür insgesamt 4,4 Millionen Euro zur Verfügung“ gab Sozialministerin Stefanie Drese in der heutigen Sitzung des Landespflegeausschusses bekannt.

„Wir wollen mit unserer Förderung die Angebote der Kurzzeitpflege im Land ausbauen, um Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige in der häuslichen Pflege zu entlasten“, betonte Drese.

Die Ministerin wies darauf hin, dass die allermeisten pflegebedürftigen Menschen, möglichst lange in vertrauter Umgebung und gemeinsam mit ihren Angehörigen ihren Lebensabend verbringen möchten. Fast neun von zehn Pflegebedürftigen werden im familiären Umfeld gepflegt – oft sogar ohne Unterstützung von ambulanten Diensten. „Dabei leisten pflegende Angehörige Herausragendes, oft über ihre eigenen Kraftreserven hinaus“, so Drese.

Deshalb ist es nach Ansicht von Drese enorm wichtig, pflegende Angehörige mit gezielten Hilfen besser zu unterstützen. Viele Pflegebedürftige seien nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. „Für diese Fälle sind Kurzzeitpflegeplätze notwendig, aber nicht überall ausreichend vorhanden“, so Drese. „Genau hier setzt unser Investitionsprogramm Kurzeitpflege an“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese: „Mit den 4,4 Millionen Euro können Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen gefördert werden in bestehenden Kurzzeitpflegen, für eingestreute Kurzzeitpflegeplätze in Pflegeheimen und für die Schaffung neuer Kurzzeitpflegeplätze in Landkreisen und kreisfreien Städten mit bestehenden Unterversorgungen im Bereich der Kurzzeitpflege.“

Die Ministerin verdeutlichte, dass die künftige Sicherstellung der pflegerischen Versorgung zu den großen gesellschaftlichen Herausforderungen gehört. Die Zahl pflegebedürftiger Menschen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen, in Mecklenburg-Vorpommern von 123.000 (Stand Ende 2021) auf fast 140.000 (Ende 2023). Das entspricht einer Steigerung von 14 Prozent innerhalb von nur zwei Jahren. Allein aus demografischen Gründen wird die Zahl der Pflegebedürftigen in den nächsten Jahren weiter steigen.

 Weitere Informationen für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung und Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstruktur im Bereich der Kurzzeitpflege sind dieser Pressemitteilung beigefügt. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Die Antragsunterlagen sind unter dem Link https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/ unter dem Menüpunkt „Förderung von Bauinvestitionen“ zu finden.