Fischereiabgabe in MV ab 1. September 2025 für alle verpflichtend
Ab dem 1. September 2025 müssen alle Personen, die in Mecklenburg-Vorpommern angeln oder anderweitig Fischerei ausüben, die Fischereiabgabe des Landes entrichten – unabhängig davon, ob sie bereits in einem anderen Bundesland eine entsprechende Abgabe gezahlt haben. Damit setzt das Land die im August 2024 beschlossene Änderung des Landesfischereigesetzes vollständig um. Ziel ist es, dass sich alle Nutzerinnen und Nutzer der Gewässer an den daraus finanzierten Maßnahmen zur Förderung der Fischerei sowie zum Schutz und zur Pflege der Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern beteiligen.
„Wer unsere Gewässer nutzt, soll sich auch an ihrem Schutz beteiligen – das ist fair, und davon profitieren Natur, Fischerei und Tourismus gleichermaßen“, betont Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.
Von der Abgabepflicht ausgenommen sind u. a. Kinder unter 14 Jahren, bestimmte Hilfspersonen der beruflichen Fischerei sowie schwerbehinderte oder kranke Menschen, die die Fischereischeinprüfung nicht ablegen können (§ 7 Landesfischereigesetz).
Die Abgabe beträgt derzeit:
- 10 Euro pro Jahr für Inhaberinnen und Inhaber eines anerkannten Fischereischeins,
- zusätzlich 5 Euro bei Nutzung oder Verlängerung eines zeitlich befristeten Fischereischeins (Touristenfischereischein).
So kann die Abgabe gezahlt werden:
- Vor Ort bei den örtlichen Ordnungsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern. Der Nachweis (Abgabemarke eingeklebt im Fischereischein des Landes M-V oder auf einem separaten Formular für Gastangler) muss beim Angeln mitgeführt werden.
- Online über den Shop der oberen Fischereibehörde unter https://erlaubnis.angeln-mv.de – rund um die Uhr, auch per Smartphone. Die Zahlung ist per PayPal oder Kreditkarte möglich. Das erzeugte Dokument ist elektronisch bei Kontrollen vorzuzeigen.
Über den Online-Shop können auch Küstenangelerlaubnisse und zeitlich befristete Fischereischeine erworben oder verlängert werden.
Weitere Informationen zu Fischereischeinpflicht und Angelerlaubnissen finden Sie unter: