Urlaub für Familien mit geringem Einkommen: Drese besucht Familienferienstätte in Graal-Müritz
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Familien und Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen bei der Verwirklichung eines Familienurlaubs. Dafür stellt die Landesregierung auch in diesem Jahr wieder Mittel in Höhe von 150.000 Euro zur Verfügung. Mehr als 80 Familien haben von diesem Angebot im laufenden Jahr bereits Gebrauch gemacht und haben hierfür unter anderem die Familienstätte St. Ursula in Graal-Müritz gewählt, die Sozialministerien Stefanie Drese heute im Rahmen ihrer Sommertour besuchte.
„Familien brauchen Orte, an denen sie gemeinsam Kraft schöpfen können – unabhängig von Geldbeutel oder ihrer Lebenssituation. Das macht die Familienerholung möglich, die neben freier Zeit fernab des Alltagsstresses auch der Familienbildung und -hilfe dient“, erklärte die Ministerin. So unterstützt das Team vor Ort die Familien zum Beispiel bei möglicherweise bestehenden Belastungen, bei familiären Krisen oder hilft niedrigschwellig bei der Vermittlung zu weiterführenden Hilfsangeboten.
„Damit leisten die Familienerholungsmaßnahmen auch über den Urlaubscharakter hinaus einen wertvollen Beitrag für das Familienleben und das Wohlergehen der Kinder im Land“, unterstrich Drese, die bei ihrem Besuch zugleich die engagierten Mitarbeitenden in Graal-Müritz lobte: „Hinter jedem Aufenthalt steht ein Team, das mit Herz und Professionalität dafür sorgt, dass Familien sich willkommen fühlen und ihre Zeit hier in vollen Zügen genießen können. Die Familienferienstätte St. Ursula versteht sich als Ort der Begegnung und des Miteinanders und das merkt man in jedem Detail“, so Drese weiter.
Eine geförderte Familienerholung in Graal-Müritz, bei einem der weiteren 12 Familienferienstätten oder bei weiteren sozialen Trägern ist möglich, wenn mindestens eines der teilnehmenden Familienmitglieder entweder Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag und/oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht. Zudem muss mindestens ein mitreisendes und dem Haushalt angehörendes Kind jünger als 18 Jahre sein. Familien müssen darüber hinaus ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Familien können dann Zuwendungen in Höhe von 30 Euro pro Person und Übernachtung für einen Aufenthalt zwischen fünf und sieben Übernachtungen erhalten. Darüber hinaus ist die Zuwendung von 15 bis 26 Euro gestaffelt. „So kann zum Beispiel eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern für eine Familienerholungsmaßnahme von sieben Tagen eine Förderung in Höhe von 840 Euro erhalten“, rechnete Drese vor. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind sei für eine einwöchige Familienerholungsmaßnahme ein Zuschuss von 420 Euro möglich. „Sich über Möglichkeiten und freie Plätze zu informieren, lohnt sich also auf jeden Fall“, unterstrich Drese.
Weiterführende Informationen finden Interessierte auf den Seiten des Landesamtes für Soziales und Gesundheit (LAGuS) unter https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV. Die Antragsstellung wird dabei durch die jeweilige Familienferienstätte übernommen, damit für die Familien möglichst wenig Aufwand entsteht. Eine Übersicht dieser ist unter https://www.ffmv.de/ einsehbar.
Drese: „In den vergangenen Jahren wurden nicht immer alle zur Verfügung stehenden Mittel abgerufen. Ich würde mir jedoch wünschen, dass möglichst jeder Euro direkt bei den Familien ankommt und möchte deshalb ausdrücklich dazu ermutigen, den eigenen Anspruch zu prüfen - damit möglichst viele Kinder und Eltern die Chance auf eine gemeinsame, unbeschwerte Zeit bekommen.“