Backhaus: EU-Kommission droht kleine Küstenfischerei komplett abzuwürgen

Nr.211/2025  | 29.08.2025  | LM  | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

 

Zum Schutz des Herings in der westlichen Ostsee hat die EU-Kommission ein Ende der Ausnahmeregelung vom Fangverbot vorgeschlagen. Insgesamt sollen sich die Fangmöglichkeiten für fast alle Fischbestände im nächsten Jahr deutlich verringern, wie aus der Mitteilung der Kommission hervorgeht. Der für die Fischerei zuständige Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus erteilt den Vorschlägen eine Absage:

„Die Kommission droht, auch noch den letzten Rest der kleinen Küstenfischerei in der Ostsee plattzumachen. Vernünftige Gründe dafür hat sie aber nicht. Schon jetzt sind die Quoten für unsere Fischer so gering, dass eine weitere Kürzung keine Auswirkungen auf die Bestände hätte.“

Für MV relevant ist besonders der Hering

Hier sei festzustellen, dass die Fischerei vor allem in Vorpommern von der Ausnahmeregelung zum grundsätzlichen Fangverbot nach wie vor massiv abhängig ist.

„MV sieht auch keinen Grund, hiervon abzuweichen. Sicherlich ist es nicht günstig, wenn die hieraus erwachsene Miniquote von 435 Tonnen für DEU im letzten Jahr nur zur Hälfte ausgefischt wurde, und auch dieses Jahr (Stand 15.8.) stehen erst knapp 200 Tonnen Hering in der Meldestatistik. Das hat auch damit zu tun, dass die Fangmenge zu gering ist, um hiermit größere Saisonfänge zu erzielen, die dann zentral bspw. nach Dänemark vermarktet werden können. Der genannten Quote entsprechen gerade mal ca. 12 LKW-Transporte; früher fuhr in Freest jeden Tag ein 40-Tonnen-LKW mit frischem Hering vom Hof! Die gefangenen Mengen werden daher lokal, meist durch die Fischer selbst und in der küstennahen Gastronomie vermarktet, nach Möglichkeit dabei so gestreckt (Frostung), dass man die Feriensaison über eigenen Hering anbieten kann“, fährt Backhaus fort.

„Es wäre vollkommen unverhältnismäßig, die kleine küstennahe und mit ausschließlich passivem Fanggeräte fischende Sparte in MV mit weiteren Quotenkürzungen noch mehr in die Enge zu drängen, ohne die wirklich entscheidenden Aktivitäten in der Nordsee zu reglementieren. Dort aber ist Norwegen der wichtigste Akteur und es war für die EU schon immer schwierig, erfolgreiche Verhandlungen mit Norwegen und nunmehr trilateral mit Norwegen und Großbritannien zu führen. Norwegen sitzt hier am längeren Hebel. Es kann aber nicht sein, dass man – nur um irgendetwas zu tun – dafür die kleinen Fischer in Deutschland/MV „bluten lässt“. Die zuletzt hier gefangene Menge hat einen absolut untergeordneten Einfluss auf den Gesamtbestand, wie auch das Thüneninstitut immer wieder hervorhebt.

Eine Absenkung der Heringsquote als dann nur noch reine Beifangquote ist absolut widersinnig, da Hering praktisch nirgends als Beifang gefangen wird, höchstens bei der Sprottfischerei (und umgekehrt). Schon jetzt ist die direkte und damit die gesamte aktive pelagische Fischerei auf Hering verboten, kann Hering nur noch im Wege der Sonderausnahme mit Stellnetzen und Reusen in geringen Mengen gefangen werden.

Im Übrigen erfolgen in MV und SH über die zeitweilige Stilllegung noch bis 2026 zusätzliche, auf den Schutz von Hering und Sprotte gerichtete Maßnahmen, die ebenfalls zu berücksichtigen sind.

Ziel der Verhandlungen Deutschlands im Rat und meine Erwartung gegenüber dem BMLEH und Minister Rainer ist, diese Fangmenge für die kleine handwerkliche Fischerei in DEU weiter zu erhalten. Eine Absenkung dieser Mini-Quote ist weder sinnvoll noch erforderlich.“

Früher relevant, jetzt durchweg problematisch ist die Situation beim ehemaligen Brotfisch Dorsch

„Es werden einfach keine Dorsche mehr in der Ostsee gefangen“, erklärt Backhaus. „Die Fangstatistik der BLE weist für den 15.8.2025 gerade noch 3,3 Tonnen Dorsch für die gesamt westliche Ostsee (Beifangquote 57 Tonnen) sowie 4,3 Tonnen für die zentrale/östliche Ostsee (östlich Darsser Schwelle, Beifangquote 39 Tonnen) aus. Wie das TI-Ostseefischerei immer wieder feststellt, erreicht die fischereiliche Sterblichkeit beim Dorsch inzwischen nur noch einen verschwindend geringen Bruchteil der Gesamtsterblichkeit und ist für die Bestandsentwicklung auf dem gegenwärtigen Niveau völlig irrelevant.

Eine Beifangquote bleibt allerdings dringend erforderlich, damit überhaupt Fischerei auf andere Arten wie Plattfische erfolgen kann. Dies führt schon jetzt dazu, dass einige Betriebe nur noch Beifangquoten im Kilogrammbereich haben. Senkte man diese Quote weiter deutlich ab, wie die Kommission erneut vorschlägt, blieben einzelbetrieblich keine sinnvollen Regulierungsmöglichkeiten mehr. Einige Betriebe hätten dann nach dem Prinzip der relativen Stabilität noch Beifangquoten von unter 10 Kilogramm! Damit lässt sich keine planmäßige sinnvolle Fischerei auf Plattfisch mehr betreiben, weil das Risiko hoch ist, schon an einem Fangtag diese Quote zufällig zu überschreiten.

Auch hier erwarte ich von Minister Rainer, dass er sich dafür einsetzt, die bisherigen sinnvollen und ausgewogenen Beifangquoten aufrecht zu erhalten. Eine Absenkung der Beifangquote allein als „politisches Signal“ ist völlig unsinnig und muss unbedingt verhindert werden.

Für die Sprotte gibt es eine kleine Steigerung um knapp 2 Prozent auf 8.718 Tonnen (2025: 8.568 Tonnen). Diese Quote ist für die letzten drei größeren Schleppnetzkutter MV mit Heimathafen Sassnitz bedeutsam, weil diese Fahrzeuge nach wie vor keinen Heringsfang betreiben dürfen und in der Plattfischfischerei derzeit wenig Umsatzerwartungen bestehen.

Die Quotenanpassungen bei Scholle und Lachs sind für MV nicht wirklich bedeutsam. Lachs wird durch die Fischer nur als zufälliger Beifang sowie durch die Angler gefangen - wofür es strenge Regelungen gibt. Bei Scholle erreichen die Fangmengen in Deutschlnad regelmäßig nicht annähernd die Quoten (15.8.: 233 Tonnen = 18 % der Quote von 1.300 Tonnen), was auch mit der zuletzt schlechten Qualität und entsprechend schwierigen Vermarktung zusammenhing. Eine Absenkung um 3 % ist hier daher praktisch irrelevant“, so Fischereiminister Backhaus.