Zertifikat „audit berufundfamilie“ an Justizministerium verliehen
Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Familienfreundlichkeit ist oberste Priorität.“
Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern ist von der berufundfamilie Service GmbH mit dem Zertifikat zum „audit berufundfamilie“ ausgezeichnet worden. Das Zertifikat hat eine Laufzeit von drei Jahren. Insgesamt bekamen in diesem Jahr 306 Organisationen das Qualitätssiegel im Rahmen der 27. Zertifikatsverleihung.
Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Ich freue mich sehr, dass das Qualitätssiegel an das Ministerium verliehen wurde. Es ist ein Nachweis für eine systematische und nachhaltige Gestaltung einer familien- und lebensphasenbewussten Personalpolitik. Von Homeoffice über Teilzeit bis hin zum Gesundheitsmanagement und modernen Arbeitsplätzen bieten wir unseren Mitarbeitenden gute Arbeitsbedingungen. Wir verstehen den demografischen Wandel nicht nur als Herausforderung, sondern auch als Chance zu leben. Es geht darum, Arbeitsplatz und Umfeld als Voraussetzungen für gute Leistungen attraktiv zu gestalten. Wir fördern gezielt die Mitarbeitenden und bieten eine verlässliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, so Ministerin Bernhardt.
Hintergrund: Die Zertifizierung zum audit berufundfamilie erfasst den Status quo der bereits angebotenen familien- und lebensphasenbewussten Maßnahmen, entwickelt systematisch das betriebsindividuelle Potenzial und sorgt mit verbindlichen Zielvereinbarungen dafür, dass Familienbewusstsein in der Unternehmenskultur verankert wird. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Prozesses entscheidet ein unabhängiges, prominent mit Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verbänden besetztes Kuratorium über die Erteilung des Zertifikats zum audit. Die praktische Umsetzung wird von der berufundfamilie Service GmbH jährlich überprüft. Nach jeweils drei Jahren können zweimal im Rahmen von Re-Auditierungen weiterführende personalpolitische Ziele vereinbart werden. Daran (erstmalig nach neun Jahren) schließt sich das Dialogverfahren an. Nur bei erfolgreicher Durchführung des Dialogverfahrens darf der Arbeitgeber das Zertifikat weiterführen.