Mecklenburg-Vorpommern startet ins Schuljahr 2025/2026
Land schafft gute Bedingungen für erfolgreiches Lernen aller Schülerinnen und Schüler
Am Montag, 8. September 2025, klingelt für Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern wieder der Wecker. 164.900 Schülerinnen und Schüler an den 562 allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft starten ins neue Schuljahr. „Ich hoffe, dass alle schöne Sommerferien hatten und gut erholt sind. Allen Schülerinnen, Schülern, Lehrkräften und Beschäftigten an den Schulen wünsche ich einen guten Start in das neue Schuljahr. Den Kindern und Jugendlichen wünsche ich, dass sie Freude am Lernen haben und ihre gesteckten Ziele erreichen. Den Schülerinnen und Schülern in den Abschlussklassen drücke ich die Daumen, dass sie dieses besondere Schuljahr mit Erfolg abschließen“, so Oldenburg.
In diesem Schuljahr werden 14.300 Kinder eingeschult. Insgesamt besuchen 30.300 Schülerinnen und Schüler die Schuleingangsphase, die die Jahrgangsstufen 1 und 2 umfasst. „Für Erstklässlerinnen und Erstklässler beginnt bald eine aufregende Zeit. Sie werden Lesen, Schreiben und Rechnen lernen. Bei den Einschulungsfeiern lernen sie ihre Lehrerinnen und Lehrer und ihre Mitschülerinnen und Mitschüler kennen. Ich wünsche auch ihnen einen guten Start in eine schöne und aufregende Schulzeit“, so Bildungsministerin Oldenburg weiter.
Für die 36.700 Schülerinnen und Schüler an den 60 beruflichen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft hat das neue Schuljahr bereits am Montag, 1. September 2025, begonnen. „Ob vollzeitschulischer Bildungsgang oder Berufsschulunterricht in der dualen Ausbildung – mit einem Berufsabschluss eröffnen sich vielfältige Chancen. Unsere Wirtschaft ist auf ausgebildete Fachkräfte angewiesen. Allen Jugendlichen an den beruflichen Schulen wünsche ich ebenfalls ein erfolgreiches Schuljahr“, so Oldenburg.
Das Schuljahr 2025/2026 startet mit vielen Neuerungen und Verbesserungen, auf die sich die Schulen seit Längerem vorbereitet haben. Sie reichen von mehr Unterrichtsqualität über eine verbesserte Berufliche Orientierung bis hin zu neuen Regeln für ein respektvolles Miteinander.
Neues Schulgesetz am 1. August 2025 in Kraft getreten
- Sicherung des Schulnetzes:Das Land sichert alle Schulstandorte, indem die Schülermindestzahlen für die Eingangsklassen an bestehenden Grundschulen im ländlichen Raum auf 15 Schülerinnen und Schüler und für bestehende Regionale Schulen auf 30 Schülerinnen und Schüler reduziert werden.
- Schullaufbahnempfehlung:Bei der Wahl der weiterführenden Schule ist wie bisher der Elternwille entscheidend. Eine Empfehlung für den Schulbesuch am Gymnasium wird dann erteilt, wenn der Durchschnitt in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch bei 2,5 und besser liegt. Hierbei ist darauf zu achten, dass es keine mangelhafte Note in einem dieser Fächer geben darf.
- Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen: Die Förderschulen werden im Zeitraum vom 31. Juli 2027 bis 31. Juli 2030 organisatorisch aufgehoben. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler der verbleibenden Jahrgangsstufen 5 bis 9 ihre Schullaufbahn gemeinsam in ihrer bisherigen Lerngruppe mit der Lehrkraft, die sie bislang unterrichtet, fortsetzen. Die Kinder und Jugendlichen werden nicht auf andere Klassen aufgeteilt.
- Digitale Landesschule:Die Digitale Landesschule wird gesetzlich verankert. Der Ausbau der Angebote geht stetig weiter. So bietet die Digitale Landesschule Vertretungsunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch für die Jahrgangsstufen 9 bis 12 nach einem festen Stundenplan an. Der Unterricht erfolgt per Videokonferenz mit Fachlehrkräften.
- Digitalisierungsstrategie:Um den Bildungs- und Erziehungsauftrag zu erfüllen, können Schulen digitale Lehr- und Lernsysteme sowie Netzwerke nutzen. Die Lernmittelfreiheit umfasst neben Büchern und Druckschriften auch digitale Lehrwerke und digitale Lernprogramme. Das Medienbildungskonzept wird Bestandteil des Schulprogramms.
- Mittlere Reife am Gymnasium:Schülerinnen und Schülern, die das Gymnasium vor dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife verlassen wollen, ist der Zugang zur Prüfung der Mittleren Reife im gymnasialen Bildungsgang möglich, ohne dass sie das Gymnasium anschließend verlassen müssen.
- Mitwirkungsrechte: An der Schulkonferenz nehmen auch eine Schülervertreterin oder ein Schülervertreter der Jahrgangsstufe 3 und 4 mit beratender Stimme teil. Außerdem können bereits Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 in die Schulkonferenz gewählt werden. Bisher gab es diese Möglichkeit erst ab der Jahrgangsstufe 7.
Konzept zur Beruflichen Orientierung verbindlich
Die Berufliche Orientierung von Kindern und Jugendlichen soll ihre Berufswahlkompetenzen stärken und trägt somit auch zur Sicherung des Fachkräftebedarfs bei. Das Land hat dazu das Konzept „Alle werden gebraucht! – Schulische Berufliche Orientierung für einen guten Übergang in Ausbildung und Beruf“ aufgelegt. Damit gibt es unter anderem ab der ersten Klasse bis zum Schulabschluss jährlich verbindliche Projekttage, um die Vielfalt der Unternehmen kennenzulernen.
Neben einem 25-tägigen Schülerbetriebspraktikum stehen in den Jahrgangsstufen 8 bis 11 weitere fünf Tage für Projekte mit externen Partnern wie Handwerks- oder Industrie- und Handelskammern zur Verfügung. Regionale Schulen bieten zudem im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 8 oder in einem Halbjahr der Jahrgangsstufe 9 wöchentlich einen Praxislerntag im Umfang von mindestens vier bis maximal sechs Stunden an.
Auch an den Gymnasien wird die Berufliche Orientierung ausgeweitet, um Schülerinnen und Schülern, die nach dem Abitur kein Studium aufnehmen möchten, zu fördern und ihnen berufspraktische Erfahrungen zu ermöglichen. Betriebsbesichtigungen, Berufsorientierungsmessen oder Unternehmenspatenschaften ergänzen das Konzept.
Neue Stundentafeln: Mehr Deutsch, Mathematik und Englisch
Mecklenburg-Vorpommern stärkt die grundlegenden Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache. Sie bilden die Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen. Auch für die Förderung von Schülerinnen und Schülern steht im neuen Schuljahr mehr Zeit zur Verfügung. Grundlage dafür sind die neuen Stundentafeln an den allgemein bildenden Schulen:
- An Grundschulen zieht sich ein Leseband durch die Klassen 1 bis 4. Schülerinnen und Schüler haben jeden Tag 20 Minuten zusätzliche Zeit, um das Lesen zu üben.
- In den Jahrgangsstufen 3 und 4 stehen eine weitere Deutsch- und Mathematikstunde auf dem Stundenplan.
- Das Fach Geschichte wird in der Orientierungsstufe ab Klasse 5 erteilt, bislang begann der Unterricht erst ab Klasse 6.
- Das Fach Arbeit/Wirtschaft/Technik (AWT) wird um die Bezeichnung Berufliche Orientierung ergänzt und in der Orientierungsstufe (Klasse 5 und 6) jeweils eine Stunde pro Woche unterrichtet.
- Das Fach Informatik und Medienbildung wird eigenständig ausgewiesen und ab Klasse 5 durchgängig unterrichtet.
- Der Chemieunterricht beginnt wieder in der Jahrgangsstufe 7.
- Das Fach Sozialkunde heißt Politische Bildung/Sozialkunde und beginnt ebenfalls ab Jahrgangsstufe 7. Das Fach wird dabei zunächst in den Jahrgangsstufe 7 und 8 an Regionalen Schulen sowie am Gymnasium mit einer Wochenstunde unterrichtet. Während dieser Umfang am Gymnasium auch in den Jahrgangsstufen 9 und 10 beibehalten wird, erhöht sich die Stundenzahl an Regionalen Schulen in diesen Jahrgangsstufen auf zwei Wochenstunden.
- An Regionalen Schulen, Gymnasien und Gesamtschulen wird in den Klassen 7 bis 10 mehr Unterricht in Deutsch, Mathematik und Englisch erteilt – auf vier Jahre sind es bis zu elf zusätzliche Wochenstunden. In diesen Fächern können Schulen je eine Stunde für die fachbezogene individuelle Förderung und Differenzierung oder für die Gestaltung individueller Lernzeiten nutzen.
- Mit den flexiblen Stunden können Schulen die Schülerinnen und Schüler in Schwerpunkten, wie zum Beispiel Musik oder Sport, besser individuell fördern. An Gymnasien ist eine zusätzliche Stunde Berufliche Orientierung in der Jahrgangsstufe 10 verpflichtend.
- Die Spezialgymnasien erhalten dieselbe Stundenausstattung wie bisher. Darüber hinaus erfolgt weiterhin eine zusätzliche Stundenzuweisung für die Profilbildung.
Neues Anti-Gewalt-Konzept für Schulen
Mecklenburg-Vorpommern verstärkt die Maßnahmen zur Gewaltprävention an Schulen. Das Land hat etablierte Angebote und neue Programme in einem Anti-Gewalt-Konzept zusammengeführt. Damit erhalten Lehrkräfte, pädagogisches Personal, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern einen Handlungsleitfaden, der sowohl klare Übersichten, Empfehlungen als auch Kontaktstellen für direkt und indirekt Betroffene aufführt.
Einen Schwerpunkt bilden die neu gegründeten Anti-Extreme-Netzwerke. Lehrkräfte finden hier vor allem Unterstützung zum Umgang mit extremistischen Tendenzen an Schulen. In den Anti-Extreme-Netzwerken arbeiten Polizei, Jugendhilfe und Demokratiezentren zusammen und beraten konkrete Fälle. Der Zentrale Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) des Bildungsministeriums koordiniert diese Netzwerkarbeit.
Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte
In Mecklenburg-Vorpommern sollen Computer und Laptops gezielt im Unterricht eingesetzt, Schülerinnen und Schüler aber vor übermäßigem Medienkonsum bewahrt werden. Die Schulen haben daher zum neuen Schuljahr Empfehlungen für die Nutzung digitaler Endgeräte erhalten. Sie sehen vor, dass Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Unterricht, auf dem Schulhof und bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes keine privaten Smartphones nutzen. In den Jahrgangsstufen 7 bis 9 kann die Handynutzung demnach im Einzelfall für konkrete Lernsituationen zugelassen werden. In den Klassen 10 bis 12 kann sie innerhalb klar definierter Rahmenbedingungen erlaubt werden.
Die Empfehlungen sind nach einem breiten Austausch mit Verbänden, den Schulleitungsvereinigungen, dem Landesschülerrat und dem Landeselternrat entstanden. Im neuen Schuljahr haben die Schulen Gelegenheit, ihre bestehenden Regeln zu überprüfen, gegebenenfalls neue Regelungen zu verfassen und in Kraft zu setzen.