Neuer Anlauf zur Einführung der Widerspruchslösung bei Organspende: MV tritt Bundesratsinitiative bei

Nr.231  | 09.09.2025  | SM  | Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport

Auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen planen mehrere Länder einen erneuten Anlauf zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende. Dass sich auch Mecklenburg-Vorpommern der Bundesratsinitiative anschließen wird, die am 26. September in Berlin beraten werden soll, hat das Kabinett heute in Anwesenheit von Gesundheits-Staatsekretärin Sylvia Grimm beschlossen. Bereits im Vorjahr gab es einen identischen Vorstoß unter Beteiligung von M-V, der durch den Bruch der Ampelkoalition jedoch nicht mehr abschließend beraten wurde.

Für Grimm wäre die Einführung der Widerspruchslösung eine große Chance, mehr Spenderinnern und Spender zu gewinnen und so im wahrsten Sinne des Wortes Leben zu retten. „So standen zum Stichtag des 1. Januars 2025 deutschlandweit 8.269 Menschen auf der Warteliste für ein neues und oftmals lebensrettendes Organ, unter ihnen auch 203 Patientinnen und Patienten aus Mecklenburg-Vorpommern“, erklärte sie.

Dem gegenüber stehen jedoch lediglich 1.726 Organe, die im Jahresverlauf 2024 gespendet wurden. In der Region Nord-Ost, zu der auch Mecklenburg-Vorpommern zähle, sei zudem zuletzt ein rückläufiger Trend zu erkennen. Waren es 2023 noch 196 gespendete Organe, so waren es ein Jahr später nur noch 127.

„Das ist äußerst schade, denn wir wissen aus diversen Erhebungen, dass die meisten Menschen einer Spende grundsätzlich positiv gegenüberstehen. Dennoch haben nicht alle ihren Spendewillen auch dokumentiert. In fast 40 Prozent aller deutschlandweiten Fälle wurde im vergangenen Jahr daher allein auf Basis eines vermuteten Willens entschieden, was eine besondere Belastung der Angehörigen in ohnehin schwierigen Zeiten bedeutet“, betonte Grimm. Ein schriftlicher Wille war unterdessen nur in 12 Prozent der Fälle bekannt.

Ein Umstand, der sich mit der Widerspruchslösung ändern könnte. Personen würden dann grundsätzlich als Organspenderin oder Organspender gelten, sofern nicht zu Lebzeiten aktiv widersprochen wurde. „Damit drehen wir die Logik gewissermaßen um und bitten Menschen, sich zwangsläufig einmal mit der eigenen Einstellung zur Organspende auseinanderzusetzen“, so Grimm.

Wer nicht spenden möchte, kann dies rechtssicher festhalten und bindend hinterlegen. „Wer hingegen nicht widerspricht, hilft im Ernstfall mit einer Organspende möglicherweise mehreren schwerkranken Menschen und entlastet zugleich die eigenen Angehörigen, die ansonsten die Entscheidung treffen müssen“, erläuterte sie.

Dass eine Widerspruchslösung dabei hilft, die Spendezahlen zu erhöhen, zeigt ein Blick auf Länder wie Spanien, das regelmäßig die Statistiken zur Organspende anführt. Im Schnitt verzeichnet das Land um die 40 Organspenden pro eine Million Einwohner. Für Deutschland liegt der Wert hingegen bei rund zehn Spenden pro einer Million Einwohner.