Landesregierung bringt Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung auf den Weg
Der demografische Wandel und der zunehmende Fachkräftebedarf sind große Herausforderungen für die medizinische Versorgung in einem dünn besiedelten Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern. Mit einer neuen Gesetzesinitiative will die Landesregierung die Gesundheitsversorgung im Land stärken.
Am Dienstag beschloss das Landeskabinett den Entwurf des Gesundheitsunterstützungsgesetzes von Gesundheitsministerin Stefanie Drese, der nun in die parlamentarischen Beratungen geht. Ziel ist es, zusätzliche Absolventinnen und Absolventen der Human-, Zahnmedizin oder Pharmazie für eine Tätigkeit in MV zu gewinnen.
„Wir modernisieren und erweitern damit grundlegend unser Landarztgesetz, das sich bewährt hat, nun aber an die Bedarfe der nächsten Jahre angepasst und weiterentwickelt werden muss“, betonte Drese heute in Schwerin. Das Land vergibt seit fünf Jahren anteilig Medizinstudienplätze an Studentinnen und Studenten, die sich verpflichten, nach Ende ihrer Ausbildung in MV zu arbeiten.
Mit dem neuen Gesetz ist geplant, zukünftig neben den Studienplätzen in Humanmedizin auch solche in Zahnmedizin und Pharmazie an Personen zu vergeben, die langfristig die Versorgung in MV sichern. Zudem sollen anteilig Plätze für den Öffentlichen Gesundheitsdienst bereitgehalten werden. „Ein Teil der Studierenden kann außerdem, anders als bisher, nach der Approbation in unterbesetzte Bereiche der fachärztlichen Versorgung wechseln. Damit stärken wir die Facharztgebiete im Bereich der Augen-, HNO- und Frauenheilkunde sowie Dermatologie, Urologie und Neurologie“, verdeutlichte die Ministerin.
Drese hob hervor, dass im Auswahlverfahren zusätzlich noch stärker auf die persönliche Eignung für eine Tätigkeit im ländlichen Raum geachtet werden soll. Bei den Apothekerinnen und Apothekern, die ohne eine gesetzliche Bedarfsplanung tätig sind, orientiere sich der Gesetzentwurf an der Landesraumentwicklungsplanung und binde die Studienplatzbewerbenden vertraglich an die ländlichen und damit strukturschwachen Räume.
Davon ungeachtet bleibt die Verantwortung für die Sicherstellung der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung bundesrechtlich bei der Kassenärztlichen Vereinigung und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung. „Als Land leisten wir mit unsere Studienplatzquoten aber eine wirksame Unterstützung“, so Drese.
Die Ministerin hofft auf zügige Beratungen im Landtag und den Ausschüssen, damit bereits im Jahr 2026 Bewerberinnen und Bewerber nach dem neuen Gesetz ausgewählt werden können.