Backhaus zu Gesprächen über den Wolf und die Wiederherstellungsverordnung in Brüssel
Gemeinsam mit Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth und Vertretern der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz ist der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Dr. Till Backhaus heute zu Gesprächen mit dem Generaldirektor für Umwelt der EU-Kommission Eric Mamer nach Brüssel gereist. Thematisch standen dabei der Umgang mit dem Wolf und die Wiederherstellung der Umwelt im Zentrum.
„Es war ein wichtiges und gutes Zeichen, dass Bund und Länder gemeinsam den Dialog mit der Kommission führen. So konnten wir in Sachen Wolf wichtige Punkte klarstellen. Jochen Flasbarth erklärte, die Bundesregierung werde noch in diesem Jahr auf wissenschaftlicher Grundlage für die Art Wolf in Deutschland den günstigen Erhaltungszustand nach Brüssel melden. Und zwar sowohl für die kontinentale als auch für die atlantische Population. Unter diesen Umständen sei die Kommission bereit, Bewirtschaftungsmaßnahmen zu ermöglichen, signalisierte Generaldirektor Mamer. Dabei machte er aber auch klar, dass dies nicht als Freifahrtschein zu verstehen sein würde. Ich erwarte nun von der Bundesregierung, dass bis zur Umweltministerkonferenz im Herbst ein Entwurf für die rechtssichere Entnahme von auffälligen Wölfen vorgelegt wird, damit wir endlich ins Handeln kommen können. Etwas Anderes ist den Weidetierhaltern nicht mehr zu vermitteln“, erklärt Backhaus im Anschluss an die Gespräche und ergänzt:
„Die Sicherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen und der biologischen Vielfalt haben für uns unbestreitbar zentrale Bedeutung. Das haben wir dem Generaldirektor zugesichert. Auch MV sieht diese Verordnung als wichtige Erweiterung bestehender gesetzlicher Vorgaben und wird diese trotz des ambitionierten Zeitplans umsetzen. Dennoch haben die Länder aus meiner Sicht die begründete Furcht, dass der Mehrjährige Finanzrahmen der EU den hohen Erwartungen nicht gerecht wird. Viele Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen verfügen nicht über ausreichend finanzielle Mittel um die mit der Verordnung verbundenen Aufgaben alleine zu stemmen. Projekte zur Wiederherstellung der Natur benötigen oft viele Jahre bis sie ihre volle Wirkung entfalten. Davon betroffen sind die Lebensumstände der Menschen im ländlichen Raum, die Wald-, Land– und Wasserwirtschaft. Nur eine langfristige und gesicherte Bereitstellung von öffentlichen Mitteln zur Umsetzung der Natura-2000-RL und der Wiederherstellungsverordnung (W-VO) kann eine gesteuerte zielführende, und für die betroffenen Nutzergruppen auch planungssichere, Finanzierung ermöglichen. In diesem Zusammenhang sollte die EU die von ihr verabschiedeten gesetzlichen Vorschriften auch substanziell finanziell unterlegen. Dieses dient nicht zuletzt auch der Glaubwürdigkeit und langfristigen Integrität der EU. Ich nehme zur Kenntnis, das Eric Mamer unsere Hinweise ernst nimmt und den Willen zur Umsetzung erkennt. Er signalisierte, dass über Zeithorizonte noch gesprochen werden könne, so dass unser heutiges Gespräch aus meiner Sicht den Auftakt für weitere konstruktive Diskussionen bildet“, so Backhaus.