Änderung des Schulgesetzes: Erste Lesung im Landtag
Oldenburg: Unser Ziel ist eine chancengerechte Bildung für alle Schülerinnen und Schüler
Der Landtag hat in Erster Lesung über den Entwurf für eine Änderung des Schulgesetzes beraten. Mit der Novelle sollen weitere Grundlagen für eine moderne und zukunftsfeste Bildung in Mecklenburg-Vorpommern gelegt werden. Im Mittelpunkt stehen dabei:
- die Förderung der Demokratiebildung,
- die engere Verzahnung von Grundschule und Hort sowie
- die Weiterentwicklung digital gestützter Lern- und Unterrichtsformen.
Demokratiebildung wird gesetzlich verankert
Ein zentraler Baustein ist die Aufnahme des Beutelsbacher Konsenses in das Schulgesetz. Damit wird eindeutig geregelt, dass politische Bildung an Schulen Ergebnisoffenheit wahrt und zugleich demokratische Werte vermittelt. „Lehrkräfte befähigen Schülerinnen und Schüler, sich eine eigene Meinung zu bilden“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers behandelt werden. Lehrkräfte müssen nicht politisch neutral sein. Sie dürfen ihre eigene politische Meinung äußern, müssen aber gleichzeitig dafür sorgen, dass auch andere, für den Unterricht erhebliche Auffassungen, zur Geltung kommen. Die äußere Grenze findet sich in den Grundsätzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“, so Oldenburg.
Engere Zusammenarbeit von Grundschule und Hort
Einen weiteren Schwerpunkt bilden neue Regelungen zur Kooperation von Grundschule und Hort. Hintergrund ist der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Ab 1. August 2026 haben zunächst alle Kinder in der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf achtstündige Betreuung an fünf Tagen pro Woche. In den Folgejahren wird der Rechtsanspruch um je eine Jahrgangsstufe ausgeweitet, sodass mit dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind eine umfassende Betreuung erhalten kann.
Die Änderung des Schulgesetzes will neue rechtliche Grundlagen für die Zusammenarbeit von Grundschulen und Horten schaffen. Zukünftig sollen beide Einrichtungen kooperieren. Die Zusammenarbeit wird künftig in verbindlichen Vereinbarungen geregelt. „Die enge Zusammenarbeit von Grundschule und Hort ist die Basis für eine verlässliche Ganztagsbetreuung. Damit schaffen wir Planungssicherheit für Eltern und geben Kindern die besten Voraussetzungen für ihre persönliche Entwicklung“, so die Bildungsministerin weiter.
Digitalisierung als Chance für moderne Lernformen
Auch die digitale Entwicklung der Schulen soll durch die Gesetzesänderung gestärkt werden. Präsenzunterricht kann künftig verstärkt auch mit selbstgesteuerten Lernphasen, E-Learning-Angeboten und digital gestützten Unterrichtsformen verbunden werden. Jede Schule nimmt entsprechende pädagogische Konzepte in ihr Schulprogramm auf.
Für die Digitale Landesschule werden eindeutige Regelungen geschaffen: Lehrkräfte der Digitalen Landesschule sollen künftig Leistungsbewertungen vornehmen können. Diese Bewertungen werden wie gewohnt an die Stammschule der Schülerinnen und Schüler übermittelt.
Darüber hinaus ist geplant, die Rolle der Medienzentren zu stärken. Sie sollen künftig gezielter beraten und den Einsatz digitaler Lehr- und Lernmittel unterstützen. Ein neu eingerichteter Ausschuss „Bildung in der digitalen Welt“ soll künftig mit Vertreterinnen und Vertretern des Landes, der Kommunen und der Medienzentren die digitale Bildungsinfrastruktur gemeinsam weiterentwickeln. Dazu zählen unter anderem:
- ein landesweites Schulverwaltungssystem,
- elektronische Klassenbücher und
- ein digitaler Stundenplaner.
„Mit diesem Gesetzentwurf machen wir die Schulen fit für eine bessere Digitalisierung, entlasten die Schulleitungen beim Datenschutz, sichern eine gelingende Einführung des Rechtsanspruchs auf den Ganztag in der Grundschule, stärken die Demokratie und geben den Lehrkräften mehr Sicherheit und Rückhalt in der Gestaltung eines demokratischen Schulalltages“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. Der Gesetzentwurf wird für weitere Beratungen in den Bildungsausschuss überwiesen.