Drese bringt Gesetzentwurf zur Stärkung der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum in den Landtag ein
Mit dem immer höher werdenden Altersdurchschnitt im Land wächst auch der Bedarf an medizinischer Versorgung. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels und der in weiten Teilen dünnen Besiedlung stellt das Mecklenburg-Vorpommern für die Zukunft vor große Herausforderungen. Die Landesregierung will hier aktiv gegensteuern.
Gesundheitsministerin Stefanie Drese brachte am Mittwochabend eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Landtag ein. „Mit ganz konkreten Maßnahmen wollen wir die Gesundheitsversorgung in ländlichen oder strukturschwachen Regionen im Land stärken“, betonte Drese im Landtag.
„Wir modernisieren und erweitern damit grundlegend unser Landarztgesetz, das sich bewährt hat, nun aber an die Bedarfe der nächsten Jahre angepasst und weiterentwickelt werden muss“, sagte Drese. Das Land vergibt seit 2020 Jahren anteilig Medizinstudienplätze an Studentinnen und Studenten, die sich verpflichten, nach Ende ihrer Ausbildung in MV zu arbeiten.
Das Hauptziel der Gesetzesinitiative ist nach Angaben von Drese, zukünftig neben den Studienplätzen in Humanmedizin auch solche in Zahnmedizin und Pharmazie an Personen zu vergeben, die langfristig die Versorgung in MV sichern. Zudem sollen anteilig Plätze für den Öffentlichen Gesundheitsdienst bereitgehalten werden. „Ein Teil der Studierenden kann außerdem, anders als bisher, nach der Approbation in unterbesetzte Bereiche der fachärztlichen Versorgung wechseln. Damit stärken wir die Facharztgebiete im Bereich der Augen-, HNO- und Frauenheilkunde sowie Dermatologie, Urologie und Neurologie im ländlichen Raum“, verdeutlichte die Ministerin.
„Für das Auswahlverfahren bedeutet das, dass wir künftig noch stärker auf die persönliche Eignung für die Arbeit in den ländlicheren Regionen unseres Bundeslandes achten werden“, so Drese. Weiterhin bleibe die Orientierung an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten wichtig, indem Empathie und Sozialkompetenz neben der nicht alleinig entscheidenden Abiturnote Schlüsselfaktoren seien.
„Auch wenn die Sicherstellung der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung bundesrechtlich bei der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigung liegt, so leisten wir aus meiner Sicht mit dem neuen Gesundheitsversorgungsunterstützungsgesetz, das in dieser Form übrigens in Deutschland einmalig ist, eine wirksame Unterstützung - für eine gute Versorgung im ganzen Land, auch in Zukunft“, sagte Drese im Landtag.
Der Gesetzentwurf geht nun in die Fachausschüsse zur Beratung.