Backhaus: MV wird Klimaziele bis 2045 erreichen

Nr.247/2025  | 10.10.2025  | LM  | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

 

Anlässlich der Debatte im Landtag erklärt Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus, dem Plenum noch in diesem Jahr ein Klimaschutzgesetz vorlegen zu wollen:

„Die Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes ist ein Prozess, der weit über die reine Formulierung von Paragrafen hinausgeht.

Dieser Prozess verlangt nicht nur wissenschaftliche Fundierung, sondern auch politische Verantwortung und gesellschaftliche Akzeptanz. Denn: Klimaschutz bedeutet, dass wir ökologische, ökonomische und soziale Fragen untrennbar zusammendenken müssen.

Das Klima hat sich bereits erheblich geändert: Die mittlere Jahrestemperatur in MV ist zwischen 1881 und 2023 um plus 1,7 Grad gestiegen, wir verzeichnen 28 weniger Frosttage und plus 21 Sommertage pro Jahr. Die Wahrscheinlichkeit, dass die 3-Grad-Grenze schon deutlich früher als 2100 erreicht wird, ist inzwischen deutlich höher. Daher ist Klimaschutz volkswirt­schaftlich die beste Investition: So ergeben sich für Deutschland jährliche Einsparungen von 18 bis 25 Milliarden Euro bei Energieimporten und acht bis zwölf Milliarden Euro bei Gesundheitskosten durch geringere Luftverschmutzungen. Von 2000 bis 2021 entstanden in Deutschland mindestens 145 Milliarden Euro Schäden durch die Folgen des Klimawandels. Allein 80 Milliarden Euro Schadkosten entstanden seit 2018. Hitzewellen waren die tödlichsten Extremwetterereignisse in der EU der ver-gangenen Jahre. Mehr als 85 % aller durch Extremwetterereignisse verursachten Todesfälle lassen sich auf Hitzewellen zurückführen.

Und MV leistet bereits seit langem seinen Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung: Neben der Landesenergie- und Klimaschutzagentur, die Beratungen zum Bürgerbe-teiligungsgesetz sowie zur Akzeptanz für erneuerbare Energien und für Energieeffizi-enz in Unternehmen anbietet, werden mit Hilfe von EFRE-VI-Mitteln auch weitere Informationsprojekte in gemeinnützigen Organisationen unterstützt, z.B. zu den Themen Förderberatung, nachhaltiges Bauen oder Sektorkopplung. Insbesondere der Bedarf für eine zielgerichtete Förderberatung ist hoch (Leea, BUND, LEE).

Über EFRE-VI-Mittel (82 Mio. €) werden Unternehmen und Kommunen bei Energieeffizienzprojekten und Investitionen in regenerativ versorgte Quartiere sowie intelligente Netze gefördert. Die Klimaverträglichkeitsprüfung wurde mit einem online-Tool integriert. Die Förderung von steckerfertigen PV-Anlagen läuft noch bis Ende 2027 und ist wei-terhin offen für Mieterinnen und Mieter.

Stichwort Moorschutz:

Anfang Januar 2025 wurde die Strategie zum Schutz und zur Nutzung der Moore in Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Die MoorAgentur MV ist bei der Landgesellschaft MV mbH als Schnittstelle zwischen Praxis, Verwaltung und Wissenschaft für Moorschutzfragen mit Fördermitteln des Bundes aus dem ANK ein-gerichtet worden. Sie informiert über zentrale Frage­stellungen, berät, vernetzt und steht den verschiedenen Akteuren beratend mit Fachexpertise zur Seite.

Ergänzend werden sechs Moorschutzbeauftragte bei den Wasser- und Bodenverbände in MV (WBV) mit 3,6 Mio. € gefördert, um diese für Moorschutzvorhaben im Rahmen der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Zeitraum 2024 bis 2028 zu unterstützen. Sie bereiten Moorschutzprojekte vor und erfassen die Staubauwerke in den Verbandsgebieten, die erneuert und angepasst werden müssen. 

Für die finanzielle Unterstützung wurde die „Moorschonende Stauhaltung“ eingeführt, sie gleicht geringere Erträge aufgrund von höheren Wasserständen finanziell aus. So werden 450 Euro für die Einstellung eines durchschnittlichen Zielwasserstandes von 10 cm unter Flur gewährt. Für 30 cm unter Flur gibt es 150 Euro pro Jahr.

 Und das Land unterstützt weitere bedeutende Moorschutz­projekte:

  • Moorklimaschutz an der Ostseeküste (Fokus auf Küstenmoore, 2024-2034, 31 Mio. €. ANK-Finanzierung);
  • Wiederansiedlung von Seegraswiesen an der Ostseeküste (2025-2032, 12 Mio. €. ANK-Finanzierung);
  • Ausbildung von MoorspezialistInnen: Qualifizierungs- und Praxisprogramm von jährlich ca. 20 bis 25 AbsolventInnen (2025-2032, ANK-Finanzierung, 34 Mio. €);
  • Das ANK-Regionalbüro MV ist eingerichtet und hat die Arbeit aufgenommen.

Nicht zuletzt hat mein Haus das Akzeptanzprojekt „MV tut was“ angeschoben: Ein Projekt mit einer Laufzeit von zwei Jahren zur Förderung der Akzeptanz von Klimaschutzprojekten und Nutzung von erneuerbaren Energien im ländlichen Raum.

Niemand kann also sagen, wir würden das Thema nicht vorantreiben. Doch der Landtag hat dazu klare Leitplanken benannt: Klimaschutz muss auf einem breiten gesellschaftlichen Konsens beruhen. Er muss für alle finanzierbar sein und darf keine sozialen Härten verursachen. Angebote sollen Vorrang vor pauschalen Verboten und Verpflichtungen haben“, so Backhaus, der ergänzt:

„Die Landesregierung ist nach intensiven Beratungen zu dem Ergebnis gekommen, dass es sachgerecht ist, landesrechtliche Regelungen vorzulegen, die das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 aufnehmen. Damit schließen wir uns dem Bund an und leisten unseren Beitrag zum Pariser Klimaabkommen.

Gerade in Mecklenburg-Vorpommern stellt uns dies vor besondere Aufgaben.

Unsere großen Moorflächen sind dabei ebenso wie die Nutzung erneuerbarer Energien ein Schlüssel für den Klimaschutz. Die Renaturierung der Moore soll diese CO₂-Quelle in dauerhafte Senken verwandeln. Ebenso gilt es, die Energieeffizienz zu verbessern, die Potenziale der erneuerbaren Energien zu nutzen – und dabei sicherzustellen, dass nicht einzelne Regionen überlastet, sondern alle fair beteiligt werden. Dies ist ein Prozess, der Zeit, Investitionen und gesellschaftliche Unterstützung erfordert.

Wir müssen sicherstellen, dass ländliche Räume mit ihrer oft schwächeren Infrastruktur nicht benachteiligt werden, sondern von den Investitionen in die Energiewende und in den Klimaschutz profitieren. Und wir müssen Generationengerechtigkeit wahren, indem wir den jungen Menschen eine lebenswerte Zukunft bieten, ohne den Älteren unverhältnismäßige Lasten aufzubürden.

Klimaschutz muss machbar, finanzierbar und für alle gerecht sein.

Die bisherigen Beteiligungsprozesse haben gezeigt, wie wichtig Transparenz und Mitgestaltung sind. Online-Beteiligungen wurden breit angenommen, regionale Foren haben Stimmen aus allen Teilen des Landes eingefangen. Gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern ist diese Breite entscheidend, um die Akzeptanz für notwendige Veränderungen zu sichern.

Die Landesregierung wird nun, auf Grundlage der Verbände- und Öffentlichkeitsbeteiligung, den Gesetzentwurf überarbeiten und ihn noch in diesem Jahr dem Landtag vorlegen.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind unterschiedlich. Dabei findet das Zieljahr 2045 überwiegend Zustimmung, natürlich sind aber auch einige Verbände für ein ambitionierteres Ziel.

Klimaschutz ist aber nicht nur eine ökologische, sondern ebenso eine soziale und gesellschaftliche Aufgabe. Nicht zu vergessen ist dabei, dass wir neben dem Klimaschutz ebenso die Klimaanpassung verbessern müssen, um robuste Systeme in unserem Land aufzubauen und zu erhalten - sowohl in der Natur als auch bei Gebäuden, im sozialen Bereich, zum Schutz der Infrastruktur und auch zur Anpassung in der Land- und Forstwirtschaft.

Fest steht aber auch, dass präventiver Klimaschutz ein volkswirtschaftlicher Vorteil ist. Der Gesetzentwurf ist also in der Abstimmung und wird kurzfristig im Kabinett behandelt werden. Wir werden am Zieljahr 2045 festhalten.“