JuMiKo: Justizministerin Bernhardt setzt weiter auf Reform des § 218

Auf der Konferenz der Justizministerinnen und -minister setzte sich MV auch für Mietschutz und die Attraktivität des Betreuerberufs ein.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt und Justizstaatssekretärin Babette Bohlen. @JM Details anzeigen
Justizministerin Jacqueline Bernhardt und Justizstaatssekretärin Babette Bohlen. @JM
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Nr.121/25  | 07.11.2025  | JM  | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

Mecklenburg-Vorpommern hat zur Herbst-Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) in Leipzig mehrere Beschlussvorschläge eingebracht. Der Vorstoß für eine Reform des Abtreibungsrechts fand keine Mehrheit, genauso wie die Prüfbitten für einen stärkeren Schutz für Mieterinnen und Mieter sowie für die Erleichterung beim Einstieg in den Beruf der rechtlichen Betreuung. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Diese Themen bleiben mir wichtig, daher werden wir in unseren Forderungen nicht nachlassen. Erfreulich ist dagegen vor allem für die Opfer von sexuellen Gewaltstraftaten, dass wir eine Mehrheit die JuMiKo mehrheitlich für die Weiterentwicklung der Psychosozialen Prozessbegleitung stimmte.“

 

„Reform des § 218 StGB nicht aus den Augen verlieren.“

„Für eine Reform des Abtreibungsparagrafen gab es keine Mehrheit bei meinen Kolleginnen und Kollegen. Nicht einmal eine Prüfbitte, ob und wie der § 218 StGB reformiert werden könnte, wird somit ausgelöst. Ich bleibe aber dabei: Keine Frau trifft eine Entscheidung über künftiges Leben in ihrem Körper leichtfertig oder unüberlegt. Aus dem Grund setze ich mich weiter dafür ein, den Abbruch einer Schwangerschaft juristisch wie gesellschaftlich zu entkriminalisieren. Die vorherige Bundesregierung hatte bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, an den nur angeknüpft werden müsste. Die meisten EU-Staaten um uns herum sind zudem in diesem Punkt der Selbstbestimmung der Frau uns weit voraus. Das EU-Parlament hatte uns als Mitgliedstaaten 2024 aufgefordert, Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren. Dem muss endlich nachgekommen werden. Verkrustete Ansichten gehören über Bord geworfen“, so Ministern Jacqueline Bernhardt nach der JuMiKo in Leipzig.

 

Weiter kein echter Schutz vor ungerechtfertigter Mieterhöhung

„Es wäre ein wichtiger Schritt für ein gestärktes Recht von Mieterinnen und Mietern ist gewesen. Die JuMiKo ist nicht der Initiative von Mecklenburg-Vorpommern für eine Prüfbitte gefolgt. Das ist aus meiner Sicht misslich, denn noch immer können Vermieterinnen und Vermieter nahezu folgenlos überzogene Mietpreiserhöhungen über der Kappungsgrenze verlangen. Selbst wenn sich Mieterinnen oder Mieter dagegen wehren, werden solche Forderungen nur hinsichtlich des übersteigenden Teils unwirksam, nicht aber die gesamte Forderung. Das sollte geändert werden. Auch die Regelung zur Eigenbedarfskündigung hätte einer Überprüfung bedurft“, sagte Justizministerin Jacqueline Bernhardt nach der JuMiKo in Leipzig.

 

Berufseinstieg für rechtliche Betreuerinnen/Betreuer bleibt schwer

„In einer älter werdenden Gesellschaft sind rechtliche Betreuungen existenziell. Qualifizierten Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern sowie Vereinsbetreuerinnen und Vereinsbetreuern wird jedoch der Berufseinstieg nicht leicht genug gemacht. Leider soll das so bleiben. Denn insbesondere fehlt es an finanziellen Anreizen. Die JuMiKo ist dem Beschlussvorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern nicht gefolgt, allerdings war die Seite der Enthaltungen deutlich. Das zeigt, dass das Thema erkannt wird. Ich bleibe dabei, im Rahmen der Evaluation des Registrierungsverfahrens sollte geprüft werden, den Berufseinstieg für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer bzw. die Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Betreuungsvereine auch in wirtschaftlicher Hinsicht attraktiver zu gestalten. Denkbar wären aus meiner Sicht zum Beispiel staatlich flankierte Darlehen gewesen“, resümiert Justizministerin Bernhardt in Leipzig.

 

Vereinfachter Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung

„Seit Jahren fordern wir, dass die psychosoziale Prozessbegleitung ohne ein aufwändiges Verfahren bestellt werden kann. Das sogenannte Antragserfordernis sollte wegfallen, wenn minderjährige Verletzte von sexualisierten und Gewaltstraftaten vor Gericht als Zeuginnen oder Zeugen aussagen sollen. Erwachsenen Verletzten von schweren Sexualverbrechen sollte dieser Zugang erleichtert werden, so wie es der Beschluss auf der Frühjahrskonferenz 2022 schon vorsah. Darüber hinaus hatte es bereits eine Entschließung des Bundesrates vor zwei Jahren gegeben. Es ist Zeit, die Forderungen im Sinne der Verletzten nun so zügig wie möglich umzusetzen. Ich danke auch dem Deutschen Institut für Menschenrechte und dem Deutsche Kinderhilfswerk, dass sie den Beschluss der Konferenz für einen erneuten Prüfauftrag begrüßen“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.