Moderner Denkmalschutz für Mecklenburg-Vorpommern

Landtag verabschiedet neues Denkmalschutzgesetz

Nr.144/25  | 12.11.2025  | WKM  | Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten

Mecklenburg-Vorpommern hat ein neues Denkmalschutzgesetz. Der Landtag hat am Mittwoch dem neuen Gesetz zugestimmt und es damit verabschiedet. Damit kann das Gesetz nach Verkündung in Kraft treten. Kulturministerin Bettina Martin betonte in ihrer Rede, dass das neue Denkmalschutzgesetz nicht nur das kulturelle Erbe in Mecklenburg-Vorpommern bewahrt, sondern auch die Weichen für die Zukunft stellt:

„Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land mit einer reichen Geschichte und vielfältiger Kultur. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, diese Geschichte zu bewahren und dies zugleich mit den Herausforderungen der Zukunft zu verbinden. Diese Aufgabe setzen wir mit dem neuen Denkmalschutzgesetz um. Mit dem Gesetz modernisieren wir den Denkmalschutz“, so die Ministerin. „Wir schaffen einen transparenten Rahmen, der den Erhalt und die Pflege unseres kulturellen Erbes ermöglicht, ohne dabei die Bedürfnisse und Herausforderungen der heutigen Zeit aus den Augen zu verlieren.“

Fünf Punkte tragen in der Gesetzesnovelle besonders zu einer modernen Grundlage für den Denkmalschutz im Land bei:

  1. Verfahrensvereinfachung und Bürokratieabbau: Mit der Novelle werden Verfahren vereinfacht, Fristen verkürzt und digitale und verlässliche Prozesse geschaffen, die sowohl den Denkmalschutzbehörden als auch den Antragstellern zugutekommen. Zum Beispiel sorgt eine künftig zentral geführte Denkmalliste beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege (LAKD) für mehr Transparenz und eine verlässliche Datenbasis, die für alle von Vorteil ist.
  1. Stärkung der Verantwortung vor Ort: Denkmalschutz lebt von der Nähe zur Region. Deswegen wird künftig die Verantwortung vor Ort gestärkt, insbesondere durch die Möglichkeit von Verwaltungsvereinbarungen zwischen den unteren Denkmalschutzbehörden und dem LAKD. Dies verkürzt die Wege und erhöht die Effizienz.
  1. Bekenntnis zum UNESCO-Welterbe: Die Welterbestätten in Wismar, Stralsund und Schwerin sind nicht nur kulturhistorische Schätze, sondern auch bedeutende Symbole für die internationale Anerkennung Mecklenburg-Vorpommerns. Ihr Erhalt ist daher von besonderer Bedeutung und wird durch dieses Gesetz ausdrücklich gestärkt.
  1. Berücksichtigung von Klimaschutz und Nachhaltigkeit: Denkmalschutz ist der beste Klimaschutz. Ein 200 Jahre altes Haus ist ein Paradebeispiel für Nachhaltigkeit – durch den Erhalt solcher Bauten werden Ressourcen und CO₂-Emissionen eingespart. Diese Verbindung zwischen Kulturerhalt und Klimaschutz wird durch das neue Gesetz noch stärker gefördert.
    Gleichzeitig wird in dem Gesetz Klarheit für die Eigentümer hergestellt über den Umgang mit den Belangen der energetischen Verbesserungen und der Klimaanpassung. So wird es künftig einfacher möglich sein, auf denkmalgeschützten Gebäuden Photovoltaikanlagen zu errichten. „Denkmalschutz und Klimaschutz widersprechen sich nicht“, sagte Ministerin Martin. „Das neue Denkmalschutzgesetz schafft die Voraussetzungen, dass beides in Einklang zueinandersteht.“
  2. Berücksichtigung der Barrierefreiheit: Die Denkmale in Mecklenburg-Vorpommern müssen allen Menschen zugänglich sein. Barrierefreiheit ist kein Widerspruch zum Denkmalschutz, sondern ein Ausdruck einer offenen und inklusiven Gesellschaft. Daher wird sie nun als berechtigtes Interesse ausdrücklich im Gesetz verankert.